Beim Führerscheinantrag gab es Probleme
Hallo ich 25 habe vor einen Führerschein zu machen, dabei sah die Behörde mal ein vergehen, dass ich mit 16 machte: " Fahren ohne Fahrerlaubnis" wurde aber durch 15 Sozialstunden eingestellt.
Wie man mit 16 kamen weitere kleine Delikte dazu aber nichts mit dem Strassenverkehr:
Begünstigung - Eingestellt nach 20 Sozialstunden (Jugendstrafe) Betrug - Eingestellt nach zurückzahlen des Betrages (Jugendstrafe) Betrug - 1200 Euro Geldstrafe 40 Tagessätze (2014) Betrug - 600 Euro Geldstrafe 40 Tagessätze (2014) erst Montag rechtskräftig
Alles Ebaysachen die angeblich nie ankamen (Warensendungen)
Die Behörde also Führerscheinstelle will nun ein Führungszeugnis um die Eignung für eine Fahrerlaubnis zu bekommen. Führungszeugnis kann wenn überhaupt nur 2x Betrug stehen.
Kann es sein, dass ich deswegen keinen FS bekomme ?
Ich habe noch nie Drogen genommen keinen Alkohol getrunken und keine Zigarette geraucht - undenkbar aber wahr !
6 Antworten
Nein, erfahrungsgemäß läuft ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei derartigen Einträgen glatt durch. Im Normalfall kommt es nur bei einer Vielzahl von Körperverletzungsdelikten, Drogen und bei Straftaten im Zusammenhang mit Straßenverkehr zu Auflagen seitens der Fahrerlaubnisbehörde. Das ist hier aber nicht der Fall.
Weil ich beruflich mit Menschen zu tun hab, die allesamt kein sauberes Führungszeugnis haben.. Und ca. alle 3 Monate macht einer von denen einen Führerschein.
o das beruhigt uns dankeeeee denke feugnis um zu sehen ob ich gewlttätig oder was mit alk hab oder
2006 fahren ihne fahrerlaunis schlimm wsas machst du beruflich
ich mache was bei der Justiz. Das muß reichen :-)
ja kann schon 4 tage nicht mehr schlafen weil die ungewissheit so an mir nagt
wie läuft es ab bekommen die die jugendverhehen überhaupt zu gesicht ausser das FoFe wurde ja mit 24 gelöscht
durchaus möglich das du eine FS Sperre bekommst. Alles ab 20 Tagessätzen wird da eingetragen ins Führungszeugnis.
alles ab 90 tagessätze ! aber da es 2 vergehen waren kommen beide rein
schon 8 jahre her das mit dem fahren ohne
Beantrage dein Führungszeugnis und dann wird die Führerscheinstelle abwägen ob sie dir die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges erteilen kann oder nicht.
Allerdings könnte ich mir bei dem Vorstrafenregister auch eine Verweigerung vorstellen.
meiste wurde eingestellt steht nicht im führungszeugnis und jugendstrafe eh nicht also geht es nur um einen sogenannten A+++ der mich zweimal anzeigte und angeblich keine ware erhalten hat
Ich sage mal so: Wer sich nur schwer an Regeln halten kann und z.B. ohne FS fährt und mehrfachen Betrug durchführt wird sich sicher auch nur schwer an die Verkehrsregeln halten können.
Von daher ist die Eignung schon fraglich ...
seh mal die hintergründe !
Ohne FS fahren stimmt so nicht, wurde von der Polizei so ausgelegt ! Ich 115 Kg mit mir fuhr das mofa 28 kmh prüfstand natürlich 35 da nur 80 kg beachtet werden !
Nun, IMHO wird die FEB massive Zweifel an Deiner Eignung zum Führen eines Kfz haben :-O
Fahren ohne FE ist eine Straftat, die als Jugendlicher überhaupt nur mit Sozialstunden geahndet werden darf :-O
G imager761
ja steht ja in dem posting was willst du damit sagen?
Das Straftat Fahren ohne FS allein schon zu Verweigerung führen dürfte und für die Begründung dein weiterer, mehrfach lockerer Umgang mit Gesetzen angeführt werden wird?
Mal ehrlich, hälst du dich selbst für einen geeigneten Bewerber, der "nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben" will?
Aus der Wahl der Wörter "nicht erheblich" oder "nicht wiederholt" ergibt sich zum einen, dass auch schon durch einen einzigen Verstoß die Nichteignung indiziert sein kann, wenn diesem einen Verstoß ein gewisses Gewicht in Bezug auf die Einstellung des Betroffenen zukommt.
Führerschein? Brauch ich nicht. Ich kann auch so fahren, Fahren ohne Versicherungsschutz? Egal, ich kann eh nicht zahlen, Versicherungen haben es ja. Mit dieser Haltung allein disqualifizierst du dich selbst.
Und aus der Wahl der Wörter "gegen verkehrsrechtliche Vorschriften" oder "Strafgesetze" lässt sich die Auffassung des Gesetzgebers ablesen, dass Verstöße gegen Strafgesetze auch dann zu Bedenken gegen die Fahreignung führen können, wenn es sich nicht um ein klassisches Verkehrsdelikt wie beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt handeln muss, sondern dass insoweit auch andere Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen in Betracht kommen, sofern diese Rückschlüsse auf eine "verkehrsfeindliche Gesinnung" zulassen.
Wer erkennbar rücksichtslos trotz mehrfacher Strafen unbeeindruckt andere übervorteilt, gar betrügt, nur um sich einen Vorteil zu verschafffen, hat IMHO im Strassenverkehr, der in besonderem Maße auf Rücksichtnahme und Regelbefolgung fusst, nichts verloren :-O
Ich hoffe, die FEB kommt da zu gleicher Erkennntis :-O
woher kommt diue sicherheit ?