Führungszeugnis Eintrag Polenböller?
Ich war vor kurzen in Polen habe ohne dabei gedacht ein paar Polenböller besorgt. Hatte bis jetzt noch nie was mit der Polizei/ Zoll zu tun gehabt. Bin m/20j.
Falls eine Geldstrafe kommt würde ich die gerne in Sozialstunden umwandeln.
Wird das im Führungszeugnis stehen?
3 Antworten
Sofern Du allgemein noch nicht strafrechtlich in Erscheinung tratst, und insbesondere im Bezug zu Deiner Frage noch nicht einschlägig auffällig wurdest, erfolgt ein Eintrag in das Strafregister erst ab einer Strafzumessung von 90 Tagessätzen , oder mehr.
Dabei ist es grundlegend egal, ob die Strafe als Geldstrafe, Sozialstunden , oder ( Ersatz- ) Freiheitsstrafe ausgesprochen wird.
Wiederholte Tatbegehung ( einschlägig ) landet auch bei weniger als 91 TS Gesamtstrafmass im FZ.
Hatte bis jetzt noch nie was mit der Polizei/ Zoll zu tun gehabt.
Dein Kommentar hat mit der Eingangsfrage nichts zu tun.
Ersatzfreiheitsstrafen bis 90 Tage oder bis drei Monate kommen nicht ins Führungszeugnis. Sieh also zu das Du da nicht drüberkommst, das ist aber auch nicht zu erwarten.
Wenn Du eine Ersatzfreiheitsstrafe bekommen hast, kannst Du entweder Ratenzahlung oder, wenn das auch nicht geht, die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Zuständig dafür ist die Staatsanwaltschaft.
was du gerne würdest, interessiert den richter aber nicht
wenn geldstrafe kommt, ist das geldstrafe
wenn sozialstunden kommen, kommen sozialstunden
du kannst nicht umwandeln
nein. fürs führungszeugnis reicht das nicht
Falsch, nur mehr als 90 Tagessätze kommen ins Führungszeugnis.