Führungszeugnis Eintrag Polenböller?

3 Antworten

Sofern Du allgemein noch nicht strafrechtlich in Erscheinung tratst, und insbesondere im Bezug zu Deiner Frage noch nicht einschlägig auffällig wurdest, erfolgt ein Eintrag in das Strafregister erst ab einer Strafzumessung von 90 Tagessätzen , oder mehr.

Dabei ist es grundlegend egal, ob die Strafe als Geldstrafe, Sozialstunden , oder ( Ersatz- ) Freiheitsstrafe ausgesprochen wird.

Artus01  14.12.2018, 07:38
von 90 Tagessätzen , oder mehr

Falsch, nur mehr als 90 Tagessätze kommen ins Führungszeugnis.

Parhalia2  14.12.2018, 08:08
@Artus01

Wiederholte Tatbegehung ( einschlägig ) landet auch bei weniger als 91 TS Gesamtstrafmass im FZ.

Artus01  14.12.2018, 09:00
@Parhalia2
Hatte bis jetzt noch nie was mit der Polizei/ Zoll zu tun gehabt.

Dein Kommentar hat mit der Eingangsfrage nichts zu tun.

Ersatzfreiheitsstrafen bis 90 Tage oder bis drei Monate kommen nicht ins Führungszeugnis. Sieh also zu das Du da nicht drüberkommst, das ist aber auch nicht zu erwarten.

Wenn Du eine Ersatzfreiheitsstrafe bekommen hast, kannst Du entweder Ratenzahlung oder, wenn das auch nicht geht, die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Zuständig dafür ist die Staatsanwaltschaft.

was du gerne würdest, interessiert den richter aber nicht

wenn geldstrafe kommt, ist das geldstrafe

wenn sozialstunden kommen, kommen sozialstunden

du kannst nicht umwandeln

nein. fürs führungszeugnis reicht das nicht