Führungszeugnis IMMER als Versicherungsberater?
Hallo. Habe paar Bewerbungen als Verischerungsberater vor mir. Bin vorgestraft (Betrug, Dummheit) auf Bewährung. Kleinere Ebaysachen, große Strafe - zu Recht. Darum gehts nicht. Es steht dick und fett im Führungszeugnis.
Meine Frage: Ist es grundsätzlich pflicht für Versicherumgsbetriebe das zu prüfen? Hat jemand so etwas ohne es vorlegen zu müssen erlebt? Danke vorab. :)
8 Stimmen
7 Antworten
https://www.bwv.de/qualifikationen/fachmann-fuer-versicherungsvermittlung/voraussetzungen/
Versich.berater ist und darf sich nur nennen, wer nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz vom zuständigen Amtsgerichts- oder Landgerichtspräsidenten seines zuständigen Wohnsitzes als Versich.berater zugelassen ist.
Ein zugelassener Versich.berater darf keine Versich.verträge vermitteln!!!
Ist es grundsätzlich Pflicht für Versicherungsbetriebe das zu prüfen?
Es muß immer eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden: Eine der wichtigsten Möglichkeiten, sich über die Integrität eines künftigen Mitarbeiters zu informieren, ist die Einsichtnahme in das Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister neuesten Datums!
Bitte beachten: Bei vorbestraften Bewerbern ist insbesondere Vorsicht geboten. Vorstrafen im Vermögensbereich (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung usw.) sind ein Indizfür die nicht vorhandene Zuverlässigkeit😥!!!
Ein zugelassener Versich.berater darf keine Versich.verträge vermitteln!!!
Nicht ganz richtig.
Er darf Verträge vermitteln, aber er darf dafür keine Provision annehmen.
Siehe Gewerbeordnung:
Der Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens im Zusammenhang mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Vermittlung als Folge der Beratung, darf er nicht annehmen.
Gibt sicherlich irgendwo ne windigen Versicherungskonzern der ohne Führungszeugnis das macht, generell wird das aber gefordert.
Das sind halt auch Strafen die du für die Straftat bekommst.
also die Finanzbranche kannst du wohl im Großen und Ganzen vergessen
Ein Versicherungskonzern stellt keine Versicherungsberater ein.
Man stellt dort Versicherungsvertreter ein.
Den Unterschied für die beiden findest du in der Gewerbeordnung:
Versicherungsberater - Absatz 2
Versicherungsvertreter - Absatz 7
Du kannst durchaus Glück haben, da die von dir genannten Delikte durchaus deine gewünschten Kompetenzen in der Branche wiederspiegeln.
Allgemein schauen fast alle seriösen Unternehmen ins Führungszeugniss.
Bei dir läuft grunsätzlich etwas verkehrt.
"Versicherungsberater" ist ein Beruf (!), der sehr selten in Deutschland anzutreffen ist (ca. 230 Leute). https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater#Ausbildung
Weiterhin hast du keine Chance, wenn dein Leumund nicht einwandfrei ist!
Auch dann wird dir das Führungszeugnis ein Strich durch die Rechnung machen. Wenn nicht, bist du automatisch an einen "dubiosen Verein" geraten!
Ok danke dir.
Mit einer Vorstrafe wegen Betruges - Keine CHANCE
Habe paar Bewerbungen als Verischerungsberater vor mir.
tatsächlich.
Und du weißt, was ein Versicherungsberater ist?
Lies mal Absatz 2!
https://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html
Die Genehmigung erteilt die Industrie und Handelskammer und mit solch einem Führungszeugnis hast du keine Chance.
Aber nach deinem Text gehe ich davon aus, dass dir für diese Tätigkeit das erforderliche Fachwissen fehlt.
Kaufmann für Versicherung und Finanzen eben, ohje🙄 . Ok, danke!