Bei Urteilsverkündung aufstehen

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Natürlich kann das Urteil trotzdem verkündet werden. Das Aufstehen ist zwar eine Sache der Respektsbezeugung vor dem Gericht, aber gesetzlich nicht geregelt. Tut man es nicht, kann das aber als sogenannte Ungebühr aufgefasst werden, die nach § 178 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes sanktioniert werden kann: "Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. Bei der Festsetzung von Ordnungsgeld ist zugleich für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, zu bestimmen, in welchem Maße Ordnungshaft an seine Stelle tritt."

adk710  24.03.2015, 00:04

Danke für die Auszeichnung!

Natürlich. Kann aber passieren, dass die Leute aus dem Gerichtssaal verwiesen werden. Aber durch Sitzen bleiben verhindert man kein Urteil!

Es passiert gar nichts, das Urteil wird trotzdem verkündet. 

Klar, Du bist ja anwesend...zählt aber als Mißachtung des Gerichtes und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Natürlich. Die betroffenen Personen fangen sich unter Umständen aber Ordnungsmittel ein.