Wenn ein Richter einen Angeklagten gut positiv privat kennt und ihm eine milde Strafe gibt oder gar frei spricht, kann dann das Urteil im nachhinein angefochte?
werden wegen Befangenheit des Richters. Oder muß der Richter es melden, daß er den Angeklagten kennt . Und ein anderer Richter muß übernehmen.
4 Antworten
Der Richter muss das melden. Wenn er den Angeklagten in irgendeiner Weise kennt darf er nicht an dem Verfahren teilnehmen.
Der Richter muss überhaupt nichts melden; er besitzt die Deutungshoheit und die Befähigung zu erkennen, dass er nich befangen ist. Diese Entscheidung wird er sich nicht nehmen lassen. Notfalls wird die Korrektheit dieser Entscheidung vom Dienstvorgesetzten bzw. der nächsthöheren Instanz bestätigt.
Theoretisch kann es angefochten werden. Da aber RIchter immer die Deutungshohheit haben, darüber zu befinden, was hier "positiv privat" heißen soll oder überhaupt ein zu mildes Urteil vorliegt, können die von Dir genannten schwammigen Merkmale gar nicht ohne Willkürmaßstäbe überprüft werden und es will sie auch keiner überprüfen.
So wird der eine den freundlichen Kontakt zur Kassiererin im Suppermarkt als "positiv privat" bezeichnen und der nächste dies als eine böswillige Unterstellung ablehnen.
Letztlich gilt gerade in der Justiz, dass keine Krähe der anderen ein Auge aushakt und RIchter nicht gerne über RIchter richten.
Und für den Fall, dass sie dazu gezwungen werden, finden sie einen Ausweg, wie er in folgender Petition beschrieben wird.
https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.
Das weiß der Richter, dass er so einen Fall nicht übernehmen darf.
Ist übrigens in einigen Berufen so geregelt
Ja, so ein Fall wuerde einem anderen Richter uebergeben.