Ausversehen jemand getötet - Urteil?

6 Antworten

Das nennt man fahrlässige Tötung. Die Tötung wird dabei nicht mehr in den Mittelpunkt gestellt sondern die Fahrlässigkeit. Die wird der Situation entsprechend bestraft.

Damit wäre zwar das Straftatmerkmal Mord hinfällig, aber Freispruch gibt es trotzdem nicht. Es gibt auch andere Straftatbestände - wie. z. B. Körperverletzung mit Todesfolge. Das Strafmaß wäre hier sicher um Einiges milder / geringer, als bei Mord.......

Nein, Freispruch bis auf sehr, sehr wenige Ausnahmefälle beschränkt nicht. Das ist in Deutschland gesetzlich geregelt und heißt "fahrlässige Tötung". Das Strafmaß beträgt hier Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Je nach konkretem Einzelfall, wird der Richter entscheiden.

Mfg

Das ist dann zumindest weder Mord noch Totschlag. Fahrlässigkeitsdelikte können jedoch in Betracht kommen, aber es kann auch durchaus Fälle geben, in denen der Verursacher straffrei davon kommt.

Das kann man so doch nicht einfach erklären. Dazu muss man den kompletten Fall kennen, wie es überhaupt zu der Tat gekommen ist und

das Gericht (der Richter) wird nach Aktenlage den Fall bearbeiten und auch dementsprechend fällt das Urteil aus.