Arbeitsverhältnis wegen Rente beendet. Weihnachtsgeld zurückgeben?

9 Antworten

Der Renteneintritt ist ein Beendigungstatbestand des Arbeitsverhältnisses, ja. Aber wenn in Eurem Betrieb Weihnachtsgeld gezahlt wird, dann steht es ihr auch zu. Denn es ist ja das Weihnachtsgeld für 2011, offenbar endet das Arbeitsverhältnis erst zum 1.1.2012, also ist sie bis zum 31.12.2011 noch beschäftigt.

Ich verstehe die Frage nicht. Ist es eine Verständnisfrage? Antwort s.o. Ansonsten, selbst wenn es ihr nicht zustehen würde, warum sollte sie es zurückzahlen müssen, wenn es doch der Chef "aus Kulanz" freiwillig gezahlt hat?

In Wirklichkeit ist es keine Kulanz, sondern seine Rechtspflicht. Aus, wie gesagt, oben genanntem Grund.

Romilda12345 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 22:00

Vereinbart war das sie Geld als Abschiedsgeschenk erhält. Dass Sie nun das Weihnachtsgeld als ABschied bekommt damit hat sie nicht gerechnet.

BennoUtzErnaMe  01.01.2012, 15:53
@Romilda12345

Na, dann ist es dennoch - außer für den Betrieb gelten die Voraussetzungen, aus denen keine Rechtspflicht zur Auszahlung des Weihnachtsgeldes folgt, es also nicht Bestandteil des Gehalts ist - kein "Geschenk" des Arbeitgeber, sondern seine Pflicht. Besteht keine Rechtspflicht, ist es das auch nicht, sondern lediglich Kulanz.

Sofern es tarifvertraglich nicht schon beantwortet ist, kommt eine weitere Möglichkeit hinzu:

Wurde es seit vielen Jahren gezahlt, ist es keine freiwillige Leistung mehr, die also je nach Kassenlage gezahlt wird.

Da es anteilig auf die Monate entfällt, bekommt man es auch, wenn man inmitten des Jahres ausscheidet.

Es sind sogar auch Betriebsvereinbarungen darüber möglich.

Romilda12345 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 21:59

Sie war in unserem Betrieb ohne Unterbrechung 35 Jahre beschäftigt.

Ende des Arbeitsverhältnisses ist Ende des Arbeitsverhältnisses. Egal ob Kündigung, Aufhebung oder Renteneintritt.

Der Rechtsanspruch auf ein Weihnachtsgeld kann sich aus Einzel- oder Tarifvertrag oder betrieblicher Übung ergeben. Rückzahlungsvereinbarungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.. Eine pauschale Aussage wem wieviel wann zusteht geht leider nicht.

Die entscheidende Frage ist, auf welcher Basis das Weihnachtsgeld gezahlt wurde, also Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, betriebliche Übung, Nettigkeit des Chefs,...

Allein davon hängt ab, ob ihr die Zahlung überhaupt zusteht und ob sie sie, weil das Arbeitsverhältnis ja jetzt schon endet, eigentlich zurückzahlen müsste, was üblicherweise der Fall ist, falls das Arbeitsverhältnis nicht wenigstens bis zum 31.März des kommenden Jahren weiterhin besteht.

Hallo!

behalt das Geld und fertig bei Bezug von Rente musst du sowas nicht angeben deine Rente steht dir zu egal was du hast oder bekommst

mfg