Werden 2 verschiedene MDE zu einer zusammengefasst?
Hallo Liebe Community,
ich habe vor 3,2 Jahren eine MDE von 20% auf die BK Ziffer 4301 erhalten. Diese ist mittlerweile in eine auf unbestimmte Zeit umgewandelt worden. 2005 hatte ich zudem einen Arbeitsunfall. Bei mir steht irgendwann eine Versteifung des rechten Handgelenks an. Da ich jetzt mittlerweile eine Arthrose entwickelt habe wurde mir durch ein Gutachten eine MDE von unter 10% mitgeteilt. Da ich nun schon eine Rente über die 20% nach BK4301 erhalte, stellt sich die Frage was mit den % der Hand passiert. Bekomme ich auch auf z.B. 5% der Hand eine Rente? da ich ja schon eine Rente habe. Oder zählt das erst wenn man z.B. von den 20% wieder 5% wegnimmt ? Danke Euch im Voraus! VG Jürgen
7 Antworten
Hoi.
Die M.d.E. der Hand findet keine Berücksichtigung, da die M.d.E. unter 10 liegt. Anderenfalls würde eine Gesamt M.d.E. von 25 oder 30 vorliegen und deine Rente insgesamt angepasst werden.
§ 56 Abs.1 Satz3 SGB VII Voraussetzungen und Höhe des RentenanspruchsIst die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle gemindert und erreichen die Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 20, besteht für jeden, auch für einen früheren Versicherungsfall, Anspruch auf Rente. Die Folgen eines Versicherungsfalls sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 10 vom Hundert mindern.
"Bei der Feststellung und Beurteilung der Folgen des Versicherungsfalls hat sich der Gutachter auf sein Fachgebiet zu beschränken und für Folgen des Versicherungsfalls auf anderen Gebieten einen dafür zuständigen Gutachter im Einvernehmen mit den Unfallversicherungsträgern beizuziehen.Ist die MdE bei Verletzungen zu ermitteln, die die Einholung von Gutachten mehrerer Fachrichtungen erfordern, so darf der beauftragte Gutachter die einzelnen Prozentsätze nicht einfach zusammenzählen.Er hat die Gesamt-MdE vielmehr unter Berücksichtigung der Einzelbefunde zusammenfassend selbstständig einzuschätzen und dabei die Überschneidung auf den einzelnen Fachgebieten zu berücksichtigen."
http://www.dguv.de/medien/formtexte/aerzte/F_4000/F4000.pdf
Ciao Loki
Eine Rente der BG wird ab einer MdE von 20 % gewährt. Dabei werden verschiedene Spätfolgen auch zusammen gezählt. Eine Rente wird aber nur in 10er Schritten erhöht oder reduziert. Eine weitere MdE unter 10 % macht sich also in der Rentenhöhe nicht bemerkbar.
Bei einer Arthrose wird dann auch noch abgegrenzt, inwieweit sie sich auf das Unfallereignis bezieht oder normale Alterserscheinung ist.
Ok - d.h. bei der Hand müssen erst min. 20% anerkannt sein um dort auch eine eigene Rente zu bekommen. Was ist denn eigentlich wenn die bis jetzt anerkannten 20% aus der anderen MDE um 5% gesenkt werden? Werden dann beide zusammengezählt? Ich meine so etwas gehört zu haben.
Hilft das weiter ?
Mit 5 % hast Du keinen Anspruch auf eine Teilrente. M.E. bleibt es bei Deiner 20%-Rente.
Verschiedenen MdE werden zusammengefasst, aber jede einzelne muss mindestens 10 betragen