Ab wann an die Exfrau Rente zahlen...? Bergmann, 50 Jahre alt..?

7 Antworten

Der Versorgungsausgleich wird ab der ersten Rentenzahlung abgezogen, egal um welche Rentenart es sich handelt. Das frühere "Rentnerprivileg", d.h der VAG wurde Ausgesetzt bis der frühere Ehegatte auch Rente bezieht gibt es nicht mehr. Jeder durchgeführte VAG wird sofort auf die Rentenhöhe angerechnet. Ob das gefällt oder nicht

Also dann quasi doch erst ab der Vollrente? Sprich,ab 63? Vorher ist es ja nicht wirklich viel und davon dann direkt 300 Euro weniger...zumal er noch 2 minderjährige Unterhaltspflichtige Kinder hat...(oder hat das damit nichts zu tun?)

dafee01  10.02.2015, 02:00

Antwortest du immer auf deine eigenen Fragen?

Eszett85 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 02:07
@dafee01

Hab mich Veranstaltungen; ) bin mit dem Handy online..

Ja, es ist schon schlimm, wenn man nach 14 gemeinsamen Jahren vereinbart, daß bei Renteneintritt 300 € abgegeben werden und dann geht (Berg-)mann, der im übrigen gut verdient, mehr als 15 Jahre früher als andere in Rente - huch, das kommt jetzt aber überraschend - und dann soll dieser arme Bergmann auch noch was abgeben, nur weil er so früh in Rente darf.

Diese ... Ex. Und die verdient sogar noch Geld...Unverschämt...

Mann bzw. Frau - meinst Du das wirklich Ernst?

Übrigens: Meine Leute sind auch Bergleute. Freut Euch über Eure Sonderbehandlung.

Eszett85 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 02:16

Sorry,aber ich kann dir jetzt gerade nicht so ganz folgen. Mein Mann ist noch 2 Kindern unterhaltspflichtig und das muss er ja auch noch mit 50 zahlen. Wenn erst da im Bergbau aufhört,ist das NOCH ne kleine Rente,daher ist meine FrGe schon berechtigt ;) Die Frage war ja auch nicht OB ER ÜBERHAUPT etwas abgeben muss,sondern AB WANN. Also schon ab 50 oder eben erst ab der Vollrente. Da ich selbst um einiges jünger bin als er,habe ich mich mit Rente etc noch nicht beschäftigt ;) Wollte daher hier mal Erfahrungen hören bzw lesen...

GottderGoetter  10.02.2015, 02:13

ja aber wofür genau gibt er die 300€ ab?

dafür, dass sie nicht arbeiten musste, als sie verheiratet waren?

Gabixxx  10.02.2015, 02:15
@GottderGoetter

Oder dafür, daß Sie die Püttklamotten gewaschen und gekocht hat und Kinder geboren und erzogen hat, oder einfach nur für die nette Gesellschaft oder für die renteneinzahlungsfreie Zeit, die aufgrund eines gegenseitigen Versprechens entstanden ist, oder oder oder...

Eszett85 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 02:19
@GottderGoetter

Genau und sie die Kohle jeden Monat verbraten hat und er jede Menge Schulden dadurch hatte;) Wenn Frau GabiXxx hier schon solche Geschütze auffährt,als scheinbar gebranntes Kind ;) Hier gleich wegen einer Frage so abzugehen....heidewitzka ;)

GottderGoetter  10.02.2015, 02:26
@Gabixxx

ja, dafür hat er doch zu der zeit sein geld mit ihr geteilt?

sie hätte ja noch 10h woche arbeiten können und alles in eine private verischerung stecken, hätte sie jetzt mehr rente als er

Eszett85 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 08:06
@GottderGoetter

So schaut´s aus! Sie hat ih damals sogar noch in den finanziellen Ruin getrieben und wird dafür jetzt noch belohnt...Und manche tun hier so, als sei sie "gezwungen" worden, Kinder zu bekommen. Es war doch ihre freie Entscheidung. Ebenso war es ihre freie Entscheidung. Fast 12 Jahre zu Hause zu bleiben, statt danach wieder arbeiten zu gehen. SIe WOLLTE quasi zu Hause bleiben und hat´s glaub´ich, sehr genossen, seine Kohle zu verbraten. Dafür soll er nun im Alter weiter geradestehen. Er zahlt sich quasi Zeit seines Lebens schon dumm und dusselig für sie. Erst während der Ehe, dann anschließend Unterhalt in Höhe von 750 Euro für beide KInder (Seit Januar nur noch 350,weil eine erwachsen geworden ist..) und nun bald wieder Rente,wobei er noch nichtmal die Vollrente bezieht?? Hmm....manche Gesetze scheinen fragwürdig.......

turnmami  12.02.2015, 19:25
@Eszett85

TJa, das ist als zweite Ehefrau nicht toll. Was soll jedoch die erste Frau dazusagen? Natürlich, ich verzichte auf meinen VAG, damit mehr für deine Neue überbleibt? Das ist der Vorteil der Zweiten. Die weis, dass sie eine Vorgängerin hat. Und die abgetrennten Rententeile bleiben auch abgetrennt, da sie auf die erste Ehefrau übertragen sind.

turnmami  12.02.2015, 19:28
@Eszett85

Hat GabiXxx aber recht. Die in der Ehe erwirtschafteten Rentenanteile werden auf beide Ehepartner aufgeteilt. Wer wessen Geld warum und in welcher Höhe verbraten hat, ist das Privatvergnügen der Eheleute.

Nach der Scheidung wurde festgelegt,dass er an seine Ex später 300 Euro Rente monatl. zahlen solle.

das muss doch irgendwo schriftlich sein?

sinn machen würde es btw, wenn er es bezahlt, wenn SIE in rente geht, da sie ja in der ehe wohl auch die jahre beitrag verloren hat

Ich weiß ja nicht wann er geschieden worden ist. Bei mir ist es nach dem Versorgungsausgleichsgesetz direkt an meine Ex gegangen. Mit anderen Worten, die Rentenbezüge erhält er nicht. Sollte sie vor der Rente sterben, kann er sie bei der Rentenversicherung zurück verlangen. Würde dann auch die entsprechende Nachzahlung bekommen. Bei einer Betriebsrente sieht es genau so aus.

Nach dem Versogungsausgleichsgesetz wird geschaut, was die jeweiligen Ehepartner in den 13 Jahren eingebracht haben. Und der jenige, welcher mehr verdient hat muss einen Ausgleich an den zahlen, welcher weniger verdient hat!

Ich habe etwa 200 Euro Brutto Vollerwerbsminderungsrente weniger für 3 Jahre Ehe, 5 1/2 bis Scheidung. Unter dem Strich ist Heiraten sehr teuer!

Eszett85 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 12:29

Die Ehe wurde 2012 rechtskräftig geschieden. Getrennt haben sie sich Ende 2010. Es sind aber noch mindestens 2 minderjährige, Unterhaltspflichtige Kinder mit im Spiel. Wirkt sich das nicht darauf aus? Das wurde ja damals bei dem VAG nicht 'berücksichtigt' oder hat das damit nichts zu tun??

turnmami  12.02.2015, 19:22
@Eszett85

Hat mit dem VAG rein gar nichts zu tun.