Bei einer Hausdurchsuchung Bong Mühle und mische beschlagnahmt was tun?
Ich hatte zwecks einer Ruhestörung eine Hausdurchsuchung wobei meine Bong (Wasserpfeife)und meine Kaffeemühle so wie ein gemischter Kopf also ca0,3gramm Grass welcher schon mit Tabak gemischt war Beschlagtnahmt wurde.Da ich weiß das das Verfahren eingestellt würd Frage ich mich warum muss ich zur polizei und erhalte ich meine Bong und Mühle wieder?
4 Antworten
Die Sache mit der "Eigenbedarfsmenge" wird oft falsch aufgefasst, denn im Rahmen des "Eigenbedarfs" zu bleiben ist kein Garant für eine Einstellung des Verfahrens.
Gerade bei jungen Leuten setzt sich mehr und mehr die falsche Auffassung durch, daß es sich bei einer Menge im Rahmen des Eigenbedarfs um eine "LEGALE" bzw. straffreie Menge handelt, und das stimmt halt nicht. Es ist keine legale Menge, sondern lediglich ein rechtlicher Richtwert der nix anderes aussagt als: "Jemand der über eine Menge im Rahmen des Eigenbedarfs verfügt, wird nicht automatisch der Verteilung bezichtigt".
Ob das Verfahren eingestellt wird, hängt von vielen Faktoren ab (ob du schonmal diesbezüglich aufgefallen bist, wie kooperativ du dich verhältst,...). Blöd kann es nur laufen wenn man sich mal wieder einbildet "ein Exempel statuieren zu müssen" um klarzustellen, daß es keine "legale Menge" gibt.
Ich würde jetzt einfach mal abwarten.
Was den Rückerhalt von Bong & Co betrifft stehen die Chancen wohl eher schlecht.
Danke ich werde Mal sehen was passiert
Auf Grund der Anhaftungen wirst du die Sachen wahrscheinlich nicht wiederbekommen. Sieht auch besser aus, wenn du sie nicht zurückforderst. Musste mal meine Bong vor den Augen der Polizei zerstören.
Du musst zur Polizei, weil du gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hast und eine Anhörung stattfindet. Auch wenn es nur eine geringe Menge war und das Verfahren soweit kein Wiederholungstäter eingestellt wird.
Ja stimmt, aber Anhaftungen von THC in der Mühle wären mit bloßem Auge zu sehen
Dieses ganze herbal schaut genauso aus. Und Drogentest war negativ
Du musst zur Polizei, weil sie dich vernehmen wollen.
Und ob du deine Sachen wieder bekommst entscheidet das Gericht. Übrigens auch, ob das Verfahren tatsächlich eingestellt wird!
Wozu Vernehmen es wierd eh eingestellt das ist Steuergeld verschwändung
Und ein negativen Drogentest vor Ort würde auch gemacht
Was wollen sie mir vorwerfen sie haben weder ein Richtwert noch eine Gramm Angabe geschweige denn einen Beweis daß es thc in der Bong ist
Das ist überhaupt nicht Sicher das dies eingestellt wird.
Es besteht die möglichkeit,mehr nicht.
Dein Sachen kannst Du neu Kaufen.
Du wirst nicht kriminalisiert, du bist kriminell. Kleiner Unterschied.
In wiefern weil ich ein Rauche in meiner Wohnung nimand mit schade außer mir selber vileicht. Was ich auch stark bezweifel das ist Kriminell okay alles klar
In Brandenburg sind 6 Gramm Eigenbedarf es wurde nur der Bong meine Mühle und ein Flyer mit sehr wenig mische gefunden.Ich fühle mich wie ein Verbrecher und wegen so einem Mist noch vorgeladen zu werden ist Steuerverschwändung
Eigenbedarf ist keine Sicherheit für Einstellung.
Es ist nur eine Kann Bestimmung.
Und Junge Leute Reden gerne unter Strafandrohung.Die wollen Natürlich auch wissen von wem Du das hast.
Ja das mag sein ich fühle mich halt einfach krimminalisiert und finde es absoluten quatsch.Und eine Mühle und Bong kostet auch Geld
Wer sagt das es Gras war mein Drogentest war Negativ vor Ort und ich denke nicht das die meine Bong oder Mühle getestet haben