Bei einer Freistellung darf der Arbeitgeber da Minusstunden aufschreiben?
Ich habe drei Termine bei einer Gutachterin erhalten, Sie hat auch angemerkt das mein Arbeitgeber mich hierfür freistellen muss.
Meine Frage,darf mein Arbeitgeber mir diese drei Tage als Minusstunden zählen oder darf er hierfür "Urlaub"eintragen?
Ich muss hierfür anmerken, das es sich hierbei um eine wahrscheinliche Berufserkrankung meiner Haut handelt und mein Arbeitgeber es selber bei der Berufsgenossenschaft gemeldet hat.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
3 Antworten
wenn die Gutachterin dir entsprechende Bestätigung schreibt dürfte er nichts abziehen. Wenn du schon bei Gutachterin bist dann frag sie einfach danach.
Anscheinend hat AG die falschen Arbeitsstoffe bzw achtet zu wenig auf die Sicherheit im Bezug auf Schadstoffe ( Schadstoffverordnung ).
Die BG wird dem sicher nachgehen und wenn sich rausstellt dass AG grob fahrlässig handelt ist er dir gegenüber Schadenersatzpflichtig ( Gefährdung deiner Gesundheit ). Dies wiegt viel schlimmer als die Zeit die er dir abziehen möchte
Danke für deine Antwort. Sie meint halt, das mein AG mich freistellen muss. Ich vertrage das Desinfektionsmittel o. die Handschuhe nicht. Und die Ergebnisse beim Hautarzt waren o.b. aber es wurde nicht besser.
Die Termine sind früh, aber ich arbeite nur Nachtschicht und da wo die Termine sind, Schlaf ich/würde ich schlafen. Und wie lang die gehen,keine Ahnung.
Wenn du keine Krankmeldung hast, dann zählen die Stunden entweder als "nicht geleistet" der er zieht sie dir vom Urlaub ab.
Freistellen bedeutet nicht das du bezahlten Urlaub bekommst. Du hast frei, musst die Zeit aber natürlich nachholen. Demnach entstehen so erstmal "Minusstunden".
Im Prinzip ja aber wenn AG seine MA zur BG Gutachterin schickt ist das ein beruflicher Anlass.
Freistellen bedeutet nicht automatisch bezahlt. Es gibt die unentgeldliche Freistellung und die bezahlte Freistellung.
Ist das Gutachten ist betrieblich? Dann wäre bezahltes Freistellen,
ist es privat, dann unbezahltes Freistellen.
Danke für Eure Antwort. Die Probleme mit meiner Haut,hat wie gesagt mein Ag der Berufsgenossenschaft gemeldet. Die haben daraufhin gesagt, zum Hautarzt. Der Hautarzt hat ein Test gemacht,keine Reaktion. Meine Haut würde aber nicht besser,daher entschied sich die Berufsgenossenschaft das ich zu einen Gutachter soll. Über alles ist der AG informiert. Ich würde sagen, es ist meiner Ansicht nach Eun betriebliches Gutachten.