Muss mich der Arbeitgeber bei eigener Scheidung freistellen, wenn mein Erscheinen angeordnet ist?
In etwas über einer Woche habe ich einen Gerichtstermin wegen eigener Ehescheidung. Mein Erscheinen ist angeordnet. Die Ladung habe ich erst vor etwas mehr als 1 Woche bekommen. Bei Nichterscheinen wird mir eine Geldstrafe angedroht und dass Entscheidungen zu meinen Lasten getroffen werden können - davon mal abgesehen möchte ich auch erscheinen. Urlaub kann ich nicht nehmen, da das bei uns im laufenden Monat nicht möglich ist und die Urlaubskapazität wäre auch gar nicht vorhanden. Meine Vorgesetzte meint nun, wenn ich nicht als Zeuge geladen sondern beteiligt bin und das Verfahren "selbst verschuldet" habe, sei mein Erscheinen ein "Privatvergnügen" und ich könne nicht auf eine Freistellung bestehen. Stimmt das? Also es geht nicht um die Bezahlung nach BGB § 616 oder ob mir Minusstunden angerechnet werden oder ob mir Urlaub abgezogen wird oder ob ich Anspruch auf Sonderurlaub habe, sondern nur um die Frage: Muss mich der AG bei eigener Scheidung freistellen?
5 Antworten
Wer ist denn deiner Meinung nach die höhere Instanz - Arbeitgeber oder Gericht?
Wenn dein persönliches Erscheinen angeordnet ist, kann der Arbeitgeber dir das nicht verbieten...
Deine Vorgesetzte muss das unterschreiben, denn entschuldigen kann man sich nur mit entsprechendem Nachweis. Ob sie daran Interesse hat?
Ob sie auch weiß, dass ein neuer Gerichtstermin wieder in die Arbeitszeit fallen wird?
Bitte nötige mich nicht dazu, ihren Horizont zu kommentieren ;)
Da ich jedoch nicht auch noch einen arbeitsrechtlichen Prozess in meiner aktuellen Lebenslage brauche, wollte ich den Ball vorerst flach halten, den Anwalt erstmal außen vor lassen und ihr erstmal die Rechtsquelle nennen. Die suche ich grade. Wenn alles nichts hilft, müssten es zur Not der BR oder der Anwalt klären. Aber wie gesagt - ich hab schon stress genug und möchte ihr erstmal Gelegnheit geben, ihre Äußerung zu überdenken. Aber nochmal danke für die Antwort :)
Die oft zitierte Rechtsquelle wäre in diesem Fall § 275 des BGB. Die bezieht sich nicht darauf, dass dein AG dich freistellen muss, aber eben darauf, dass du nicht zur Arbeit erscheinen musst.
Dein Arbeitgeber m u s s Dir Gelegen heit geben, dass Du den Gerichtstermin wahrnehmen kannst.
Die Art und Weise (Urlaub nehmen oder die ausgefallene Arbeitszeit im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit nacharbeiten; musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären).
Ein Gerichtstermin wird - auf Antrag - nur bei triftigen Gründen verlegt, wenn Du z. B.
- Krank (geworden) bist
- eine Prüfung schreiben musst o d e r
- zu diesem Zeitpunkt
- einen Urlaub gebucht hast.
- einen wichtigen Lehrgang von Deinem Arbeitgeber aus besuchst oder
- aus triftigen Gründen des Arbeitgebers (ausführliche Begründung durch denArbeitgeber).
Das ist doch wohl selbsverständlich,dass du in so einem Fall vom Arbeitgeber freigestellt wirst.Egal,ob selbst verschuldet oder Privatvergnügen.Wenn er es nicht will,kann er die Geldstrafe ja übernehmen und für weitere dir evtl.entstehenden Nachteile gerade stehen.
brave new world ;)
Das gericht hat Erscheinen angeordnet und somit mußt Du erscheinen. Ob es dem Arbeitgeber gefällt oder nicht. Er hat die gesetzliche Pflicht Dich freizustellen. Er kann verlangen, das Du Urlaub nimmst, aber verhindern kann und darf er Dein Erscheinen bei Gericht nicht.
@Sally2809: Hallo Sally, danke für die rasche Antwort. Weisst Du zufällig die Rechtsquelle? Sg
§616 BGB . Genaueres müßte dort auch drin stehen. Zur Not den eigenen Scheidungsanwalt fragen. Der weiß es hundertprozentig. :0)
@ Sally2809: naja in dem Paragraphen gehts nur um den Anspruch auf Vergütung bei Verhinderung - und der hängt gemäß diesem Parapraphen vom "eigene Verschulden" ab - was meine Vorgesetzte bei einer Scheidung ja als gegeben sieht - die Vergütung ist für mich aber erstmal zweitrangig - es geht ja nur um 3 Stunden. Die Frage ist eher, ob man mich abmahnen, massregeln oder entlassen darf, wenn ich einfach hingehe und später auf der Arbeit erscheine - da ich ja bei Gericht auch beantragen könnte, nicht erscheinen zu müssen - was ich erstens nicht will, zweitens nicht weiss, ob das Gericht "Arbeitgeber hat keinen Bock" als "wichtigen Hinderungsgrund" akzeptiert und sowas drittens niemals innerhalb einer Woche über die Bühne geht...
Du könntest auch bei Gericht nachfragen. Ruf dort an und schildere die Problematik.
hy , Richter ordnet Dein Erscheinen nicht "zum spaß" an !
hat "Deine Vorgesetzte" auch eine Vorgesetzte ? Dann geh dahin.
kannst ja mal Fragen ob die Firma das Bußgeld + evtl. Schaden der Dir entsteht bezahlen will.
Oder lass Deinen Anwalt mal die Geschäftsleitung anrufen.
mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Zweifelsohne das Gericht. aber meine Vorgesetzte argumentiert, dass ich ja beantragen könne, die Anordnung meines Erscheinens aufzuheben - was bei wichtigem Grund theoretisch auch möglich ist. Aber wie gesagt:
1. will ich erscheinen
2. bezweifle ich, dass die mangelnde Bereitschaft des AG, mich freizustellen als "wichtiger Grund" gilt
3. geht dochsowas niemals innerhalb 1 Woche über die Bühne