Freistellung von der Arbeit bei prüfungen?
ich schreibe am samstag eine nachprüfung auf dem gymnasium (ja am samstag) und bin zeitgleich aber bei meinem nebenjob im dienstplan eingetragen... ich kann mich erinnern dass es irgendwo ein gesetz gibt, dass der arbeitgeben mich da freistellen muss... kann mir jemand den paragraph und das gesetzbuch nennen damit ich das meiner chefin zeigen kann?
2 Antworten
Es handelt sich dabei um eine Bestimmung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung".
Dort heißt es in Satz 1:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Die Anwendung dieser Bestimmung darf jedoch vertraglich ausgeschlossen werden.
Wenn das (Ausschluss) bei Dir der Fall sein sollte, sollte dir ein "verständiger" Arbeitgeber zwar sicher frei geben (Urlaubstag), muss Dich dann aber für diesen Tag, an dem Du eigentlich hättest arbeiten müssen, nicht bezahlen.
Bei Anwendung der Bestimmung muss Dich der Arbeitgeber - zumindest nach dem Gesetz - für diesen Fehltag so bezahlen, wie Du ursprünglich nach Dienstplan eingeteilt warst.
Ob dann aber gegebenenfalls ein Beharren darauf (auf Bezahlung), ein möglicher Konflikt mit Deinem Arbeitgeber sinnvoll ist/sich "lohnt", musst Du selbst entscheiden.
Paragraph hin oder her. Informier deinen Chef darüber und dann wird er dir schon frei geben. Es ist ja immerhin ein 450 euro job. Da sollte flexibilität machbar sein.
Nur gibt es auch genug Arbeitgeber, da nutzt der Verweis auf "machbare Flexibilität" nicht, da muss man dann eventuell mit Paragraphen kommen.
Außerdem erfährt ein Arbeitnehmer über die, welche grundsätzlichen Recht er überhaupt hat.