Beherbergungsvertrag nicht Mietvertrag?

4 Antworten

Geh mit der Sache zu einem Meiterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht .... natürlich habt ihr einen ganz normalen Meitvertrag mit den gestzlichen Kündigungsfristen (mindestens 3 Monate)

Nun, für eine Einschätzung des Vertrags müsste man den genauen Wortlaut kennen.

Allerdings - Seid Ihr die einzige Familie in dem Haus oder vermietet der noch an weitere Familien.

Wenn es um Beherbung ginge, müsste es einen Gewerbebetrieb geben und dieser entsprechende Steuern abführen.

Da Ihr sonst auf der Straße sitzen würdet, solltest Du unbedingt einen Anwalt aufsuchen (Lass Dir vorher die Kosten für eine einstündige Beratung geben, der sollte sich bei etwa 100€ bewegen).

QQrydziany 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 00:12

Wortlaut ist genau so wie hier (vermieter hat denke kopiert und geendert)

http://www.boardinghouse-aalen.de/wp-content/uploads/2013/06/Muster_Beherbergungsvertrag.pdf

Wir sind hier, ein paar in einem zimmer, und dazu zwei leute in einzelzimmer. (Das ist ein grobes Haus, mit 3 badezimmer, 2 stock, 2 garagen u.s.w.). Er vermietet hier seit 6-8 monaten, da kommten die ersten leute. (Bade zimmer haben wir fur Uns, wegen 12-monate alten tochter).

Danke fur das erste ratt, mit Anwalt. Ich frage auch hier, ob es sinn hatte, im diesen fall...

Mikkey  29.06.2014, 15:27
@QQrydziany

Ist nach meiner Meinung kein wirklicher Beherbergungsvertrag (abgesehen von verschiedenen unwirksamen Regelungen), aber das sollte sich besser der Anwalt ansehen.

Deine Deutschkenntnisse reichen aus um sich verständlich auszudrücken, also keine falsche Scheu. Der vorliegende Vertrag ist ein seltsames Gemisch von Beherbergungs- und Mietvertrag. Beherbergungen sind in der Regel befristet, und die der Wortlaut der Vertragsüberschrift mit " Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" ist unvereinbar mit der unbefristeten Dauer des Vertrages.Daher besteht ein Mietvertrag über eine unbestimmte Mietsache, der in einigen Teilen rechtswidrig ist.

Nach dem Mietrecht kann der Vermieter diesen Vertrag ohne triftigen Grund nicht ordentlich kündigen. Das ist dem Vermieter mitzuteilen und der Kündigung ist deutlich zu widersprechen. Eine Räumungsklage erscheint hier für den Vermieter aussichtslos. Die Kündigung mit einer Frist von einer Woche würde einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung entsprechen, für die nun erst recht kein Grund vorliegt. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Deshalb ist die Kündigung schon wertlos, weil nur mündlich übermittelt.

Bis jetzt brauchst du keinen Anwalt. Der Vermieter muss sich schon schriftlich äußern, wenn eine Vertragsänderung oder Kündigung vorgenommen werden soll.

Vermietung von Wohnraum unterliegt dem Mietgesetz.

Wenn es sich um eine Beherbergung handeln würde, müsste das auch so im Vertrag stehen und der Vermieter müsste dies als Gewerbe angemeldet haben. Es wären dann auch Umsatzsteuern zu entrichten.

Mikkey  29.06.2014, 15:24
müsste das auch so im Vertrag stehen

Das tut es! Siehst Du Dir eigentlich einen Thread an,bevor Du etwas schreibst?

Umsatzsteuern sind erst abzuführen, wenn die Bedingungen nach §19 UStG nicht mehr erfüllt sind.