Darf mein Vermieter mir verbieten meinen Kellerraum abzuschließen?
Hallo,
ich wohne jetzt etwas mehr als ein Jahr in meiner ersten Wohnung. Bisher hat es auch noch nie großartig Probleme gegeben.
Ich Wohne ganz oben in einem drei Parteien Haus, alleine. In dem Flur oben befindet sich mein Abstellraum, der nur durch den Flur zu betreten ist.
Außerdem habe ich noch einen Kellerraum in den ich aber laut meinem Vermieter nur Fahrrad und Waschmaschine hineinstellen darf. Dadrin befindet sich auch eine Tür zum Garten meiner Nachbarn.
Im Mietvertrag sind beide Räume unter dem Punkt "Räume, welcher der Mieter alleine nutzt" aufgeführt und es wurde auch am Anfang nichts weiter dazu gesagt.
Jetzt ist es so, dass mein Vermieter gestern bei mir vor der Tür stand. Wohl etwas überrascht das ich da war (da ich Urlaub habe) und meinte mir vorschreiben zu müssen, dass ich meinen Abstellraum aufräumen muss. (Wo nebenbei gesagt nur Stühle, Pfand, Kartons Papiermüll und ein paar alte Möbel, die wir vor ein paar Wochen ausgetauscht haben und ich diese Woche sowieso weg bringen wollten stehen.)
Auf meine Frage woher er den Überhaupt wüsste wie es in meinem Abstellraum aussehe sagte er wie selbst verständlich ja er müsste da ja immer mit dem Schornsteinfeger rein. Darauf hin habe ich ihm gesagt, dass ich da gerne drüber informiert werden möchte wenn er in meine räume geht, und er das überhaupt nicht darf. Das wäre ihm egal, er müsste da schließlich rein. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich da ein neues Schloss rein machen werde, wenn er das weiterhin macht. Er meinte nur das können sie sich abschminken und übrigens sollten sie ihren Kellerraum auch mal wieder aufräumen.
Daraufhin habe ich gestern Abend um 8 Uhr meinen Kellerraum abgeschlossen und heute morgen um noch nicht mal 11 Uhr rief er mich an. wieso ich jetzt aufeinmal meinem Kellerraum abschließen würde. ich Dürfte dass nicht, immerhin wäre das ein Fluchtweg und der Durchgang für meine Nachbarn in den Garten.
Davon hat mir vor einem Jahr aber keiner was gesagt, und es ist auch nicht als Fluchtweg ausgeschildert.
Ich habe dann nur gefragt was die denn in meinem Keller zu suchen haben, worauf hin er nur meinte ja wir sind ja die Hausmeister.
Mich würde einfach mal interessieren, was ihr da so zu sagt.
liebe grüße
9 Antworten
Ist der Kellerraum wirklich Mietgegenstand, d.h. ist er mitgemietet laut Mietvertrag oder ist der Keller lediglich zur Nutzung bereit gestellt worden? Wenn dieser Keller ein Durchgang ist wohin auch immer, zu dem auch andere Mieter Zugang haben sollen, dann müsste die Tür offen bleiben und für alle zugänglich.
Bei dem vermeindlichen Keller, in dem du Waschmaschine und Fahrrad abstellen darfst, handelt es sich erkennbar um einen Durchgang, da er eine weitere Tür aufweist, die der Nachbarin als Zugwegung zum Garten dient. Wie kann man dies nicht erkennen?
Diesen Durchgang darfst du - wenn überhaupt - nur insoweit abschließen, wie den Berechtigten ein Schlüssel zur Verfügung stünde.
Die Bestimmung in dem Mietvertrag würde ich gerne wörtlich zitiert kennen. Ich gehe davon aus, das diese Örtlichkeit nicht Bestandteil der Mietsache ist, sondern Gemeinschaftseigentum des Vermieters, der sie dir, keinem anderen, aber eben nur widerruflich nur Nutzung als Abstellplatz für Rad und WaMa geduldet überlassen hat. Ich betone widerruflich.
Da der Kellerraum im Mietvertrag zu deinen persönlichen Räumen gehört und sofern eine Mitbenutzung seitens des Vermieters nicht ausdrücklich erwähnt wurde, hast du natürlich das Recht, diesen Raum vor unbefugtem Zutritt zu schützen.
Wenn dein Vermieter also da mit dem Schornsteinfeger rein muss, hat er dir das frühzeitig mitzuteilen.
Für einen Raum, der für andere Bewohner frei zugänglich ist, sollte er keine Miete verlangen dürfen.
Nebenbei bemerkt ist dein Fahrrad und die Waschmaschine dann auch nicht gegen Diebstahl versichert.
Einige Antworten hast Du ja bekommen, wie z.B. das Schloss tauschen und den Vermieter nur auf Anfrage rein lassen.
Dann noch den Vorschlag, dem Nachbarn der den Garten hat einen Schlüssel zu geben. Hier ist das Problem, das der Nachbar dem Vermieter wohlgesonnen sein kann oder sich einschüchtern lässt und den Keller offen lässt.
Mein Vorschlag:
Der Nachbar mit dem Garten hat doch bestimmt auch einen Keller, dann soll er mit Dir tauschen.
Gibt es außer dieser Tür im Keller noch einen Ausgang nach draußen? Das würde ja dann völlig ausreichen, denn wie kann das sein das ein Kellerabteil einen Ausgang/ Fluchtweg hat, aber verschließbar ist.
Ich denke es gibt noch einen Ausgang und hier wurde nur wegen der Bequemlichkeit ein Zugang zum Garten geschaffen.