Darf mein Vermieter mir verbieten meinen Kellerraum abzuschließen?

9 Antworten

Ist der Kellerraum wirklich Mietgegenstand, d.h. ist er mitgemietet laut Mietvertrag oder ist der Keller lediglich zur Nutzung bereit gestellt worden? Wenn dieser Keller ein Durchgang ist wohin auch immer, zu dem auch andere Mieter Zugang haben sollen, dann müsste die Tür offen bleiben und für alle zugänglich.

Bei dem vermeindlichen Keller, in dem du Waschmaschine und Fahrrad abstellen darfst, handelt es sich erkennbar um einen Durchgang, da er eine weitere Tür aufweist, die der Nachbarin als Zugwegung zum Garten dient. Wie kann man dies nicht erkennen?

Diesen Durchgang darfst du - wenn überhaupt - nur insoweit abschließen, wie den Berechtigten ein Schlüssel zur Verfügung stünde.

Die Bestimmung in dem Mietvertrag würde ich gerne wörtlich zitiert kennen. Ich gehe davon aus, das diese Örtlichkeit nicht Bestandteil der Mietsache ist, sondern Gemeinschaftseigentum des Vermieters, der sie dir, keinem anderen, aber eben nur widerruflich nur Nutzung als Abstellplatz für Rad und WaMa geduldet überlassen hat. Ich betone widerruflich.

Da der Kellerraum im Mietvertrag zu deinen persönlichen Räumen gehört und sofern eine Mitbenutzung seitens des Vermieters nicht ausdrücklich erwähnt wurde, hast du natürlich das Recht, diesen Raum vor unbefugtem Zutritt zu schützen.

Wenn dein Vermieter also da mit dem Schornsteinfeger rein muss, hat er dir das frühzeitig mitzuteilen.

Für einen Raum, der für andere Bewohner frei zugänglich ist, sollte er keine Miete verlangen dürfen.

Nebenbei bemerkt ist dein Fahrrad und die Waschmaschine dann auch nicht gegen Diebstahl versichert.

Einige Antworten hast Du ja bekommen, wie z.B. das Schloss tauschen und den Vermieter nur auf Anfrage rein lassen.

Dann noch den Vorschlag, dem Nachbarn der den Garten hat einen Schlüssel zu geben. Hier ist das Problem, das der Nachbar dem Vermieter wohlgesonnen sein kann oder sich  einschüchtern lässt und den Keller offen lässt.

Mein Vorschlag:

Der Nachbar mit dem Garten hat doch bestimmt auch einen Keller, dann soll er mit Dir tauschen.

Gibt es außer dieser Tür im Keller noch einen Ausgang nach draußen? Das würde ja dann völlig ausreichen, denn wie kann das sein das ein Kellerabteil einen Ausgang/ Fluchtweg hat, aber verschließbar ist.

Ich denke es gibt noch einen Ausgang und hier wurde nur wegen der Bequemlichkeit ein Zugang zum Garten geschaffen.