Darf mein Vermieter mir verbieten meinen Kellerraum abzuschließen?

9 Antworten

Ist der Kellerraum wirklich Mietgegenstand, d.h. ist er mitgemietet laut Mietvertrag oder ist der Keller lediglich zur Nutzung bereit gestellt worden? Wenn dieser Keller ein Durchgang ist wohin auch immer, zu dem auch andere Mieter Zugang haben sollen, dann müsste die Tür offen bleiben und für alle zugänglich.

Tine1303 
Beitragsersteller
 22.04.2019, 19:52

Der Kellerraum steht in meinem Mietvertrag mit unter dem Punkt der Räume, die der Mieter Alleine nutzt. Er ist also definitiv mit gemietet. Und von Anfang an war immer die Rede von meinem Keller Raum. Da war nie die Rede davon, das ihn andere als durch Gang nutzen

Bei dem vermeindlichen Keller, in dem du Waschmaschine und Fahrrad abstellen darfst, handelt es sich erkennbar um einen Durchgang, da er eine weitere Tür aufweist, die der Nachbarin als Zugwegung zum Garten dient. Wie kann man dies nicht erkennen?

Diesen Durchgang darfst du - wenn überhaupt - nur insoweit abschließen, wie den Berechtigten ein Schlüssel zur Verfügung stünde.

Die Bestimmung in dem Mietvertrag würde ich gerne wörtlich zitiert kennen. Ich gehe davon aus, das diese Örtlichkeit nicht Bestandteil der Mietsache ist, sondern Gemeinschaftseigentum des Vermieters, der sie dir, keinem anderen, aber eben nur widerruflich nur Nutzung als Abstellplatz für Rad und WaMa geduldet überlassen hat. Ich betone widerruflich.

Tine1303 
Beitragsersteller
 22.04.2019, 19:48

„Die Wohnung verfügt über folgende Anzahl an räumen, welche allein vom Mieter zu nutzen sind: 1 Kellerraum.“ mehr steht da nicht. Und da das ganze mal ein ein Familien Haus war, aus dem 3 Wohnungen gemacht wurden, finde ich es jetzt auch nicht gerade offensichtlich, das die das ein Durchgangs Keller ist. Vorallem weil es auch einen Weg durch die Garage und der Wohnung meiner Nachbarn nach draußen geht. Und auch im Keller selber noch eine Tür nach draußen ist. Der einzige Grund, warum ich diesen Kellerraum bekommen habe ist, dass dort ein Wasser Anschluss lag. Also finde ich es nicht eindeutig, dass das ein Durchgangs Keller ist. Nur weil bei dir in der Wohnung eine Terrassen Tür in den Garten ist, der gemeinschaftlich genutzt wird, heißt es doch auch nicht, dass die anderen Mieter immer durch deine Wohnung laufen?

imager761  23.04.2019, 06:57
@Tine1303
Nur weil bei dir in der Wohnung eine Terrassen Tür in den Garten ist, der gemeinschaftlich genutzt wird, heißt es doch auch nicht, dass die anderen Mieter immer durch deine Wohnung laufen?

Richtig, die Wohnräume sind auch zum Gebrauch vermietet. Der Kellerraum ist dir ausdrücklich nur zur alleinigen Nutzung unentgeltlich überlassen.

Da der Kellerraum im Mietvertrag zu deinen persönlichen Räumen gehört und sofern eine Mitbenutzung seitens des Vermieters nicht ausdrücklich erwähnt wurde, hast du natürlich das Recht, diesen Raum vor unbefugtem Zutritt zu schützen.

Wenn dein Vermieter also da mit dem Schornsteinfeger rein muss, hat er dir das frühzeitig mitzuteilen.

imager761  27.03.2019, 07:43

Das übersieht die Tür zum Garten dort nun völlig. Der Keller ist demnach ein Durchgang, den die Nachbarin jederzeit als Zuwegung in den Garten nutzen darf.

profanity  27.03.2019, 07:46
@imager761

Falsch. Es ist maßgebend, was im Mietvertrag steht. Ist dort verankert, dass der Mieter der alleinige Nutzer des Kellerraums ist, ist es völlig unerheblich, ob da eine Tür zum Garten ist oder nicht.

Wenn du - wie jeder andere - Sachen im Keller lagerst, willst du doch auch nicht, dass jeder Hinz und Kunz da durch läuft und sich an deinem Eigentum bedienen kann, wie es gerade passt, oder?

imager761  27.03.2019, 07:59
@profanity

Irrtum: Der Fallschilderung nach handelt es sich hierbei um einen "Kellerraum", "in den ich aber laut meinem Vermieter nur Fahrrad und Waschmaschine hineinstellen darf. Dadrin befindet sich auch eine Tür zum Garten meiner Nachbarn.".

Das meint eine widerrufliche Duldung, diesen erkennbaren Durchgang zum Garten für diesen Zweck nutzen zu dürfen, nicht hingegen, ihn als abschließbares Kellerabteil zweckzuentfremden.

profanity  27.03.2019, 08:54
@imager761

Schon, aber du musst auch weiterlesen:

Im Mietvertrag sind beide Räume unter dem Punkt "Räume, welcher der Mieter alleine nutzt" aufgeführt und es wurde auch am Anfang nichts weiter dazu gesagt.

Somit ist die Nutzung durch Dritte vertraglich ausgeschlossen. In dem Fall ist es auch nicht das Recht des Vermieters, zu bestimmen, was in dem Keller zu stehen hat.

imager761  23.04.2019, 07:00
@profanity

Du verstehst den Unterschied zwischen Vermietung und Gebrauchsüberlassung nicht. Der Keller gehört eben nicht zur Mietsache, nur weil er dem Mieter zugewiesen wurde. Den Platz darf nur niemand sonst nutzen, ähnlich wie bei einem Stellplatz, der zur Wohnung gehört.

profanity  23.04.2019, 07:47
@imager761

Und du scheinst den Begriff der Gebrauchsüberlassung falsch zu interpretieren. Dieser Begriff wird auf Dritte angewandt, z. B. bei Untervermietung durch den Mieter, und hat nichts mit dem eigentlichen Mietverhältnis und -vertrag zwischen Vermieter und Mieter zu tun.

imager761  23.04.2019, 07:50
@profanity

Unsinn. Unter (unentgelticher) Gebrauchsüberlassung wird im Mietrecht genau das subsumiertert: Kellerabteil, Fahrradkeller, Waschküche, Trockenboden, Stellplatz zur Wohnung oder eine geliehene Einbauküche.

profanity  23.04.2019, 08:45
@imager761

Gut, aber eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung muss mündlich vereinbart oder schriftlich fixiert werden. Ist das nicht der Fall, gelten Nebenräume als mitvermietet. Da in dem Mietvertrag des FS der Keller als "Raum, den der Mieter allein nutzt" steht, gilt er als mitvermietet und nicht als Gebrauchsüberlassung.

imager761  23.04.2019, 09:16
@profanity

Deine Beratungsresistenz ist enervierend. Kellerräume sind eben nicht mietvermietet, sondern zum Gebrauch überlassen. Spätestens bei der Betriebskostenabrechnung wirst du einsehen, dass sie nicht zur Wohnung gehören, sondern zur Nutzung zu der Wohnung kostenfreie zugewiesen wurden.

Hier handelt es sich hier offenbar um einen Durchgangskeller mit Nebeneingangstür zum Garten, den die M zwar allein für ihre WaMa und eigenes Rad benutzen, nicht aber den Durchgang anderer M zum Garten verwehren darf.

Das ist eine durchaus übliche bauliche Besonderheit, die die FS aber als bei Mietbeginn vorhanden genau so zu akzeptieren hat.

profanity  23.04.2019, 12:53
@imager761

Meine Beratungsresistenz geht dich einen feuchten Kehrricht an. Was erdreistest du dich, über mich urteilen zu wollen?

Ich habe in meinem Leben schon in vielen Wohnungen gelebt und die Kellerräume waren dabei immer eindeutig Bestandteil des Mietvertrages und keine Gebrauchsüberlassung. Das war immer nur für den Dachboden und ggf. Garten der Fall. Und auch eine Garage ist keine Gebrauchsüberlassung, wenn dafür ein Mietpreis erhoben wird.

Vielleicht ist das dort, wo du lebst, so üblich. Bei mir jedenfalls nicht.

imager761  24.04.2019, 08:07
@profanity

Deine Erfahrungen sind rechtirriger Unsinn und helfen dem Fragesteller nicht. Wer unbelehrbar Gärten, Keller- oder Hofflächen, die dem M zur persönlichen Nutzung überlassen sind, als Mietsache behauptet, nur weil sie im Vertrag aufgeführt sind zeigt, dass er vom Mietrecht keine Ahnung hat. Wer eine Frage zu einem komnkreten Sachverhalt nicht substantiiert und belastbar beantworten kann, sollte in diesem Ratgeberforum einfach mal die Klappe halten.

Tine1303 
Beitragsersteller
 26.03.2019, 14:31

Dankeschön

Für einen Raum, der für andere Bewohner frei zugänglich ist, sollte er keine Miete verlangen dürfen.

Nebenbei bemerkt ist dein Fahrrad und die Waschmaschine dann auch nicht gegen Diebstahl versichert.

bwhoch2  26.03.2019, 15:34
Für einen Raum, der für andere Bewohner frei zugänglich ist, sollte er keine Miete verlangen dürfen.

Dafür verlangt er auch keine Miete, sondern er verlangt die Miete für die m²-Wohnfläche und den Kellerraum gibt's dazu. Ist eigentlich überall so.

Nebenbei bemerkt ist dein Fahrrad und die Waschmaschine dann auch nicht gegen Diebstahl versichert.

Das ist total falsch, denn schließlich ist davon auszugehen, dass die Tür nach draussen, so gebaut ist, dass man von außen nicht rein kann, wohl aber, wenn es ein Fluchtweg ist, von drinnen nach draussen.

Wie wäre es denn in den vielen Häusern, in denen Fahrräder in der Tiefgarage oder in einem Fahrradabstellraum im Tiefgeschoss abgestellt werden und die Waschmaschine im Waschkeller und diese Räume für die Hausbewohner jederzeit zugänglich sind, nicht aber für Leute, die von außerhalb kommen? Hier wären die Sachen schon versichert und hier dürfte das wohl genauso sein.

Einige Antworten hast Du ja bekommen, wie z.B. das Schloss tauschen und den Vermieter nur auf Anfrage rein lassen.

Dann noch den Vorschlag, dem Nachbarn der den Garten hat einen Schlüssel zu geben. Hier ist das Problem, das der Nachbar dem Vermieter wohlgesonnen sein kann oder sich  einschüchtern lässt und den Keller offen lässt.

Mein Vorschlag:

Der Nachbar mit dem Garten hat doch bestimmt auch einen Keller, dann soll er mit Dir tauschen.

Gibt es außer dieser Tür im Keller noch einen Ausgang nach draußen? Das würde ja dann völlig ausreichen, denn wie kann das sein das ein Kellerabteil einen Ausgang/ Fluchtweg hat, aber verschließbar ist.

Ich denke es gibt noch einen Ausgang und hier wurde nur wegen der Bequemlichkeit ein Zugang zum Garten geschaffen.

Tine1303 
Beitragsersteller
 26.03.2019, 15:07

Die anderen beiden Parteien teilen sich 2 Kellerräume. Dann gibt es noch 3 Türen im Keller, wo ich aber nicht weis was dahinter ist bzw. wem diese Räume gehören.

johnnymcmuff  26.03.2019, 18:20
@Tine1303

Frage den Vermieter was mit den Räumen ist.