Begutachtung ob ich nach einem Arbeitsunfall Rentenanspruch habe

3 Antworten

Die BG wird Dir einen Gutachter benennen, allerdings vergisst sie vielfach das es drei sein müssen.

Ich empfehle dir das Gutachten abzuwarten und wenn du damit nicht einverstanden bist, ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Wer hier allerdings neutral ist, kann ich dir nicht sagen.

Da fast alle, Psychologen und Psychiater, sich die Gunst 100 Gutachten im Jahr über die BG abrechnen zu können, nicht freiwillig entgehen lassen.

Du solltest darauf achten das es sich bei dem Gutachter der BG um einen Fachspezialisten handelt der sich mit Traumas auskennt und nicht nur darüber gelesen hat.

Riester11 
Beitragsersteller
 08.11.2013, 19:14

Danke

Du stellst einen Antrag bei der BG auf Unfallrente und wirst dann begutachtet. Wahrscheinlich wird man dir vorher eine Reha vorschlagen. Die solltest du ruhig "mitnehmen".

Erst wenn der Gutachter der BG dir die Rente nicht zubilligt, kannst du dir Gedanken machen, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Den müsstest du dann erst mal selbst bezahlen.

Riester11 
Beitragsersteller
 08.11.2013, 19:17

Ich war schon im Januar 2013 6 Wochen zur Reha

Hallo,

.... mit Deinem AU tut mir sehr leid -

aber ein "Verletztengeld" gibt es nicht!!!

Bei einem AU bekommst Du auch kein Geld von der KK, sondern von der Berufsgenossenschaft, die ja auch den AU "als solchen" anerkennt..

Allerdings kommst Du nach so langer Zeit ganz automatisch zu einem Gutachter, denn der wird ... Dir ... "zugewiesen".

liebe Grüsse Natalie

ProfFarnsworth  09.11.2013, 23:26

aber ein "Verletztengeld" gibt es nicht!!!

Um Himmels willen, natürlich gibt es Verletztengeld. Es wird bei Arbeitsunfällen durch die Krankenkasse im Auftrag der BG anstelle des Krankengeldes gezahlt.

Gutchter zugewiesen: ist zumindest nicht komplett falsch. In aller Regel werden drei Gutachter vorgeschlagen, ich bin mir aber nicht sicher ob es bei der jetzt anberaumten Untersuchung überhaupt um ein Gutachten zur Rentenfeststellung oder lediglich um eine Untersuchung zur Beurteilung der laufenden Arbeitsunfähigkeit geht. Es ist hier nicht ganz klar ob noch Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht, zumindest die 78 Wochen sind bereits vorbei und der Verletztengeldbezug ist mir auch nicht ganz klar.

Hier ist zuviel offen, und zum Gutachter kann man nur Vorschläge machen wenn man in etwa die Region kennt wo dieser Arzt residieren soll.

Riester11 
Beitragsersteller
 08.11.2013, 14:43

Doch ich habe bis Mai 2013 Verletztengeld erhalt. Im April habe ich eine Mitteilung bekommen , dass eine Begutachtung stattfinden ob ein Gesundheitsschaden besteht, für den die VBG Leistungen zu erbringen hat. Die psychatrische Behandlung wurde ausgesetzt um das Ergebnis der Untersuchung abzuwarten. Auf Nachfragen bei der VBG haben die mir jetzt gesagt, das das Gutachten abgesagt wurde und ich ab Mai 2013 kein Verletztengeld erhalte, weil ich nicht krankgeschrieben war. Jetzt wird ein Gutachten gemacht. Wer kann mir einen guten Gutachter wegen des Trauma empfehlen

BluePapillion  08.11.2013, 18:18
@Riester11

Anspruch auf eine Verletztenrente hat "nur wer über die 26 Woche nocht unter einer Schädigung (Einschränkung) leidet, die mindestens den Prozentsatz von 20 erreicht, bei 10 gibts keine.