Bezahlt die Berufsgenossenschaft beim Arbeitsunfall die Brille?
Hatte heute einen kleineren Arbeitsunfall, eine Schramme im Gesicht und eine defekte Brille. Arztbesuch war nicht. Bezahlt die BG die Brille? Ist eine Gleitsichtbrille, hat also nicht nur 10€ gekostet.
2 Antworten
Ja - die Brille ist ein Hilfsmittel und wird vom Sozialgesetzbuch wie ein Körperteil angesehen. Steht glaub ich irgendwo in Par. 8 SGB VII. Voraussetzung bleibt aber, dass es ein Unfall war während Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Es reicht also nicht, wenn dir die Brille nur versehentlich runterfällt. Also - ganz normale Unfallmeldung an die BG machen (ggf. über dein Personalbüro) und die Kosten einreichen.
Auch muss der Unfall im betrieblichen "Unfallbuch" eingetragen sein.
Durch einen Arbeitsunfall beschädigte oder zerstörte Brillen werden ersetzt, die Kosten trägt die BG. Voraussetzung ist das der Unfall der BG auch gemeldet wird. Da du nicht beim Arzt warst bist du auch nicht krank geschrieben, damit entfällt die Meldepflicht des Arbeitgebers (der muss erst ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen eine Unfallanzeige erstellen). Ein Arzt kann den Unfall ebenfalls nicht gemeldet haben, es wurde keiner aufgesucht. Mit anderen Worten - die BG weiß bislang von nichts. Was tun? Selbst melden, am besten schriftlich (formlos) mit der Bitte um Mitteilung ob die kaputte Brille entschädigt wird. Zu diesem Zweck solltest du parallel dazu den Unfall ins Verbandbuch, Unfallbuch deines Arbeitsgebers eintragen lassen um den Unfall auch nachweisen zu können.
Brillen werden übrigens nicht in unendlicher Höhe ersetzt, bei Gestellen gilt eine Obergrenze von 250 €, bei Gläsern gelten die Festbetragsregelungen welche auch die Krankenkassen anwenden. Orientiert wird sich u. a. an den beschädigten oder zerstörten Gläsern sowie an der Verordnung eines Augenarztes bzw. dem Kostenvoranschlag eines Optikers. Deine BG wird dir gerne mitteilen welche Unterlagen sie für die Kostenübernahme braucht.