Was kommt nach 78 Wochen Verletztengeld?

3 Antworten

Nach einem Arbeitsunfall zahlt die BG Verletztengeld. Das ist nicht wie das originäre Krankengeld auf 78 Wochen begrenzt. Erst nach Abschluss der Heilbehandlung wird eine Rentengutachter der BG erstellt. Vorher würde das ja wenig Sinn machen.

Bei einer vollen Erwerbsminderung (MdE) würde die BG 2/3 des letzten Jahresgehalts als Unfallrente zahlen. (Maßgeblich ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Unfall). Als Selbständiger gilt das Einkommen, das du als Grundlage für deinen Beitrag gewöhlt hast.

Der Grad der Erwerbsmuinderung wird in 10er Schritten festgelegt. Ab einer MdE von 20 % zahlt die BG eine entsprechende Rente.

Beispiel: Einkommen 36.000 Vollrente 24.000 20 % wären also 400 € im Monat

Wenn diese Rente einmal Auf Dauer bewilligt wird, wird sie auch auf Dauer (also unbegrenzt) gezahlt. Sie wird nur teilweise mit anderen Renten verrechnet.

binewolle  24.09.2012, 10:14

Hallo,

deine Antwort ist mehr als falsch.....

Nehme mal 20 % von 24.000 € ergibt ja wohl 480 € Rente.

Hallo,

so schnell geht das mit der Rente nicht, erst einmal mußt du zu einem von der BG beauftragten Arzt oder einenm Gutachter. Können auch weitere Ärzte und Gutachter folgen die Berufsgenossenschaften haben da viele Ärzte und Gutachter zur Auswahl. Hier wird deine Grad der Behinderung festgestellt und ob überhaupt ein Dauerschaden entstanden ist. Hier ist es von den jeweiligen zuständigen Berufsgenossenschaften sehr unterschiedlich wie schnell alles geht. Dann natürlich auch ob deine Beschwerden weiter vorhanden sind und auch ob du nach den 78 Wochen Zahlung von Verletztengeld weiter krankgeschrieben bzw. Arbeitsunfähig bist. Wenn du z.B länger als die 78 Wochen Arbeitsunfähig geschrieben wirst, kommt die Frage ob du wieder Arbeiten gehen kannst oder garnicht mehr. Grundsätzlich gilt nach 78 Wochen Zahlung von Verletztengeld endet nicht automatisch dein Anspruch auf Verletztengeld. Aber Vorsicht du bekommst einen Bescheid wo die Aussetzung der Verletztengeldzahlung bzw. das Ende der letzten Zahlung dir mitgeteilt wird. Dies ist ein amtliches Dokument in Form eines Bescheides wird in der Regel nur durch eine Zustellungsurkunde per Postboote dir übermittelt. und hierbei ist sehr wichtig, dann gegen diesen Bescheid erst einmal umbedingt Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein einlegen. Kommst du damit nicht klar nehme dir einen guten Fachanwalt, wichtig ist hierbei wirklich einen Anwalt zunehemen der auf diesem Gebiet sich bestens auskennt. Denn auch bei den Anwälten gibt es mehr als genug die keine Ahnung bzw. die falsch beraten könnten nur zu deinem Nachteil später wenn es um einen Prozess mit der Berufsgenossenschaft gehen sollte. Stelle dich mal auf einen mehrjährigen Kampf ein, denn wer sitzt am lägeren Hebel !!! Ja richtig deine BG. Ich wünsche dir viel Erfolg und drücke alle Daumen damit es gut wird.

Rente musst du selber beantragen.

DerHans  09.03.2012, 11:47

Das BG-Rentenverfahren wird durch die abschließende Untersuchung der BG selbst eingeleitet.