Einsicht und kopieren der Krankenakte von der Unfallkasse/Berufsgenossenschaft

4 Antworten

Also die Klage vor dem Sozialgericht steht Euch doch offen und die ist (zumindest in 1. Instanz)- wenn ich nicht irre- kostenfrei. Und das Krankenhausaufenthalte nicht in der Akte stehen kann ich mir nicht vorstellen. Geht zu einem Anwalt der kann dann Aktenauszüge anfordern. Aber wie gesagt die sind kostenpflichtig. Auch Ihr selbst könnt nochmal zur UK gehen und Akteneinsicht und Kopien verlangen. Lasst Euch die Seiten kopieren und bezahlt die Kopien und dann sucht Euch einen Anwalt für Sozialrecht.

Hoi.

Das klingt ja sehr hanebüchen.

Die Unfallkasse muß euch die Akteneinsicht gewähren, gerne in deren Räumen und mit Kopierkosten:

"§ 25 SGB I Akteneinsicht durch Beteiligte

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.

(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.

(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen."

Als nächstes sollte man beantragen, bei der Entscheidung des Widerspruchsausschusses dabei zu sein. Diese Ausschüsse entscheiden ja über den Widerspruch(und eben nicht die Verwaltung) und man darf als Betroffener daran teilnehmen. Da kann man dann mal mit den Leuten(diese Ausschußmitglieder sind Vorstandsmitglieder der Unfallkasse) direkt reden und Stellung beziehen und wenn dann die Verwaltung unsauber gearbeitet hat....

Verweigert die UK sämtliche Akteneinsicht, sollte man mit Klage beim Sozialgericht drohen. Die Gerichte sehen es überhaupt nicht gerne, wenn eine Behörde solches Verhalten an den Tag legt.

Es gibt auch bei den Gerichten eine kostenfreie Rechtsberatung(Termine dauern aber leider lange), sonst mal an den VdK, eine Gewerkschaft oder auch eine Verbraucherzentrale wenden - sind eben kostengünstiger als ein Rechtsanwalt bei einer Erstberatung.

Viel Glück Loki

Belest Euch auf lexetius dazu. Die Seite erklärt sich von alleine.

Weiter hat das Bundesverfassungsgericht wohl im letzten Jahr ein neues Urteil zu Dokumentenrechten der Betroffenen Personen gefällt. Findet Ihr bestimmt dort im Archiv.

Dann gibt es Prozesskostenhilfe und Rechtsberatung beim zuständigen Amtsgericht.

Darüber hinaus gibt es Sozialverbände. Die Beiträge sind gering, die Kompetenz groß. Belest Euch im Netz dazu.

Natürlich gibt es auch Rechtsschutzversicherungen. Aber wäre diese vorhanden würde sicher nicht gefragt. Schätze ich mal. Abgesehen davon dass selbst schlau werden Vorteile bringt in unserem angeblichen Rechtsstaat.

Lordikon30 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 02:57

Hi ! Die Rechtschutzversicherung greift leider erst ab Klageschrift,alle anfallenden Kosten vorher haben wir selber zu tragen :( Die Lexetius Seite werde ich mirmal anschauen. THX

ein anwalt wäre anzuraten (akteneinsicht)

Lordikon30 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 23:38

Der aber auch als Erstgespräch erstmal zwischen 150-400 Euro haben möchte. Vielmehr besteht vielleicht die Möglichkeit sich die Unterlagen an eine Institution oder an ein Gericht "liefern" zu lassen und sie dort zu kopieren ?