Begutachtung Haus?
Ich habe in unserem Haus Wohnrecht. Jetzt soll das Haus vn meinem Bruder (Hausbesitzer) verkauft werden. Muss ich einen Gutachter in meine Wohnung lassen?
6 Antworten
Was für eine Art von Wohnrecht hast Du? Wurde das testamentarisch festgelegt auf lebenslang? Wenn Dein Bruder Eigentümer ist und das Haus verkaufen will, muss er Dir unter Umständen einen Deal anbieten - Dich auszahlen. Je nachdem, was vereinbart ist. Vielleicht solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen. Was den Gutachter angeht, würde ich meinen, dass Du nur Menschen reinlassen musst, von denen Du möchtest, dass sie Deine Wohnung betreten. Die Frage ist jedoch, ob Du etwas Schriftliches hast, was Dein Wohnrecht angeht.
Worin liegt dein Problem?
Wie auch immer, aus https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/dingliches-wohnrecht-kein-besichtigungsrecht-des-eigentuemers_idesk_PI17574_HI9195936.html
"Die starke Stellung des Wohnberechtigten kommt auch bei der Frage des Betretungs- und Besichtigungsrechts des Eigentümers zum Ausdruck. Während ein Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter dulden muss (z. B. zur Prüfung bzw. Durchführung von notwendigen Reparaturen oder mit Kauf- oder Mietinteressenten), weist das LG Essen in einem neuen Beschluss darauf hin, dass ein Besichtigungsrecht des Eigentümers für Räumlichkeiten, an denen ein dingliches Wohnrecht besteht, gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Eigentümer hat gegen den dinglich Berechtigten lediglich einen Anspruch auf Duldung der Begutachtung der Wohnung durch einen Sachverständigen (§§ 1093 Abs. 1, 1034 BGB). Dies stellt angesichts des Umstands, dass das dingliche Wohnrecht ebenfalls eine gem. Art. 14 GG grundrechtlich geschützte Position darstellt, eine den beiderseitigen grundrechtlich geschützten (Eigentums-)Interessen gerecht werdende gesetzliche Regelung dar."
Nach wie vor verstehe ich nicht, warum eine derartige Frage gleich den Ruf nach dem "Recht" auslöst? Kann man das nicht auf eine einfache Weise lösen? Gutachter reinlassen und fertig?
Nur weil du Wohnrecht hast, kannst du nicht über das Haus verfügen. Du musst dem Gutachter Gelegenheit geben, sein Gutachten erstellen zu können.
Ist doch auch kein Problem. Für dich ändert sich doch nichts. Nur der Besitzer wechselt.
Also mein Wohnrecht (auf Lebzeit für das Erdgeschoss und Kellernutzung, das Grundstück ist Erbpacht) und ist im Grundbuch eingetragen und Notariell beglaubigt. Ich hatte nichts gewusst von einem Gutachter Termin . Gestern klopft es abends an der Tür(es sind keine abgetrennte Wohnungen) und mein Bruder steht mit 2 wildfremden Menschen in der Küche und meint jetzt wird geschätzt. Ich habe gesagt hier kommt keiner rein. Vielleicht wenn ich gewusst hätte so eine Woche vorher ,hätte ich vielleicht ja gesagt aber so
Ja, nach vorheriger terminabsprache