hausverbot für bruder trotz wohnrecht der mutter
ich bin hausbesitzer. meine mutter hat sich wohnrecht eingeräumt. soweit alles in ordnung. nun wurde mein bruder arbeitslos und sie hat ihn bei sich aufgenommen. muss ich ihn dulden oder kann ich ihm ein hausverbot aussprechen, weil ich ihm laufend hinterherrennen muss (unordnung) und er dinge macht ohne mich vorher zu fragen
4 Antworten
Ja, das ist die Entscheidung deiner Mutter, sie kann in ihrer Wohnung aufnehmen wen sie will, da hast du keinerlei Mitspracherecht.
Deshalb sprach ich ja auch von "ihrer Wohnung"!
Das ist so pauschal falsch.
Der Hausbesitzer, ich bin mehrfach ein solcher, hat hier lediglich die Möglichkeit die Nebenkosten zu erhöhen. Er hat keinerlei Recht sich in das Privatleben/Zusammenleben einzumischen, auch wenn ihm dieses nicht passt. Wer hier natürlich eine Klage führen will, der soll dies ruhig tun. Kostet nur sein Geld, nicht das des Mieters, um dann zu erleben, wie er voll nach hinten fällt.
Trifft nicht mehr zu, wenn es irgendwann kein "Besucher von angemessener Dauer" mehr ist.
Grundsätzlich kannst Du dem Bruder Hausverbot erteilen, wenn es besondere - in seiner Person liegende - Gründe gibt, die ihn als Bewohner des Hauses für Dich als Vermieter unzumutbar machen. Ob "Unordentlichkeit" dazu gehört, wäre dann wohl im Einzelfall zu beurteilen.
Außerdem könnte Deine Mutter alleine dadurch, daß Sie ohne Deine Zustimmung weitere Personen bei sich aufnimmt, ggf. ihr Wohnrecht gefährden. Zwar mußt Du die Zustimmung erteilen, wenn es keine besonderen Gründe gibt, die dagegen sprechen. Sie muß Dich aber trotzdem vorher fragen.
Du hast Hausrecht und das Wohnrecht beschränkt sich nur auf Deine Mutter. Sonst könnte sie auch eifrig untervermieten oder ganze Familien aufnehmen.
Du bist aber gut über deine Rechte als Vermieter aufgeklärt!
Das scheint kein Mietverhältnis zu sein.
das stimmt nur dann, wenn die jeweiligen (Einlieger)Wohnungen voneinander getrennt, also mit einer separaten Tür abzuschliessen sind.
Sobald zum Beispiel Bad, Küche, etc. von allen genutzt werden, hat er durchaus das Recht sich gegen den unerwünschten zusätzlichen Mitbewohner zu wehren.