Kosten vom Gutachter für Zwangsversteigerung

7 Antworten

ich bin etwas verwirrt- bei einer Zwangsversteigerung ist doch ein gerichtliches Wertgutachten erforderlich (sprich Auftraggeber ist das Gericht)? Wieso wollt ihr als WEG einen Gutachter beauftragen? Unabhängig davon wäre bei einem privaten Auftrag das Honorar frei verhandelbar, da es in diesem Fall keine festen Kostensätze gibt. Aus meinem privaten Umfeld weiss ich, dass die Kosten hierbei auch enorm auseinander driften- also immer besser mehrere Kostenvoranschläge einholen. Bei einem Gerichtsgutachten gibt es hingegen feste Kostensätze.

marinavaz 
Beitragsersteller
 02.02.2015, 10:35

Danke für Ihre Antwort.

Einen Anwalt von unserem WEG hat uns mittgeteilt, dass nur Gerichtsgutachter für Zwangsversteigerung geht. Ist das falsch?

Bei einem Gerichtsgutachten gibt es hingegen feste Kostensätze.

Ich möchte gerne die anschauen. Aber wo?

Danke im Voraus!

Joergi666  02.02.2015, 10:50
@marinavaz

nein- das meinte ich doch, ein gerichtliches Gutachten ist notwendig. Ich kenne Gerichtsgutachten beruflich nur für andere Bereiche- dabei beauftragt aber immer das Gericht den Gutachter bzw. sucht den Gutachter aus- von daher verstehe ich immer noch nicht, warum die WEG den beauftragen muss. Wenn dies aber tatsächlich so sein muss, dann würde ich bezüglich der Kostensätze einfach mal bei dem Amtsgericht in eurer Stadt anrufen- da Justiz ja Ländersache ist, sind die Kostensätze sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Ronox  02.02.2015, 17:55
@Joergi666

Die WEG muss den Vorschuss für den Gutachter bezahlen. Sie hat ihn nicht beauftragt, betreibt aber das Zwangsversteigerungsverfahren.

Ist es normal 2000 Euro (oder sogar mehr, weil es nur Anzahlung ist) für so ein Gutachten zu zahlen

Das ist für ein Verkehrswertgutachten im Bereich des normalen.

Wo kann man gesetzliche Kosten von Gutachter anschauen oder wie wird diese berechnet?

Diese errechnen sich aus dem Arbeitsaufwand (Stunden) und den Auslagen. Wieviel der Gutachter pro Stunde bekommt, ist im JVEG gesetzlich geregelt. Beachte, dass die 2000 Euro nur ein Vorschuss darstellen, welchen das Gericht geschätzt hat. Die tatsächlichen Kosten können darunter oder darüber liegen und werden dann am Ende abgerechnet. Wird die Wohnung erfolgreich versteigert, erhaltet ihr euren Vorschuss aus dem Versteigerungserlös zurück.

Wer betreibt denn die Zwangsversteigerung? Vielleicht die WEG selber? Dann muss diese auch die Kosten tragen. Diese müssten als Forderung wieder gegen den Eigentümer geltend gemacht werden.

marinavaz 
Beitragsersteller
 02.02.2015, 16:34

Einen Anwalt, dem WEG beauftagt.

LuciLiu  02.02.2015, 17:58
@marinavaz

Ich kenne mich zwar nicht mit dem WEG Recht aus, aber grundsätzlich hat hier jeder Mitzusprechen. Je mehr Anteile er hat, desto mehr Mitspracherecht hat er. Die Zwangsversteigerung macht der Verwalter ja nicht einfach so. Zahlt einer der Eigentümer nicht mehr, bekommt die gesamte WEG ein Problem. Daher muss die WEG darüber beschließen (Vermutlich durch 50% Mehrheitsbeschluss???), ob die Zwangsversteigerung eingeleitet wird. Die Kosten sollten durch die Versteigerung gedeckt werden und fallen ins geringeste Gebot. Jedoch muss man manchmal einen Vorschuss zahlen und wenn die WEG das nicht kann, weil keine Rücklagen mehr bestehen, dann muss das eben Anteilig auf die Eigentümer umgelegt werden.

Zu den Kosten des Gutachters: 2.000 Euro klingt für mich erstmal nicht viel. Wie teuer das Gutachten wirklich wird, kann erst nach der Erstellung gesagt werden. Kommt darauf an wie viele Unterlagen der Gutachter besorgen muss und was es für Rechte gibt. Die Kosten werden später durch den Versteigerungserlös gedeckt und müssen vorher nur umgelegt werden. Dadurch haben Sie ja keinen Verlust. Zumindest wäre es teuerer, wenn Sie und alle anderen Eigentümer auch noch das Hausgeld des nicht zahlenden Eigentümers tragen müssten.

LuciLiu  02.02.2015, 18:01
@LuciLiu

Übrigens können auch die Kosten für einen Anwalt umgelegt werden. Fällt ein Eigentümer aus der Gemeinschaft ist das das Risiko der gesamten Gemeinschaft.

Das Sachverständigengutachten ist Teil des Zwangsversteigerungsverfahrens, und wird durch das AG angeordnet. Insofern kann es sich bei der Anzahlungsforderung gegen die WEG nur um den Gerichtskostenvorschuss handeln. Wenn die WEG natürlich ein eigenes Gutachten in Auftrag geben will, kann sie das gerne tun, das kostet aber dann doppelt.

marinavaz 
Beitragsersteller
 02.02.2015, 16:36

Genau es geht um Gerichtskostenvorschuss. Aber die Frage hoch könnte den und gesamte Rechnung von Gutachter sein? Wie rechnet man diese Kosten? Es geht um die typische 4-Zimmer Wohnung in MFH.

FordPrefect  02.02.2015, 17:16
@marinavaz

Nachdem die WEG der Gläubiger ist, kommt zu den Gerichtskosten eben auch die Sachverständigenbeauftragung hinzu. M.W. liegen die Kostenvorschüsse bei ca. € 1000.--; ich würde allerdings stark vermuten, dass die HV hier zu den Gerichtskosten auch gleich einen Kostenvorschuss für den eigenen Anwalt mitberechnet hat. Hat die WEG keine Rechtsschutzversicherung?

FordPrefect  02.02.2015, 17:19
@FordPrefect

NB.: Ein Sachverständigengutachten kostet alleine schon locker zwischen € 1500.-- und € 3000.--.

Die Kosten des Gutachtens werden dem in Rechnung gestellt, der die Zwangsversteigerung betreibt. Demnach müßte die Hausverwaltung die Rechnung erhalten haben. Diese müßte dann aus der Rücklage bezahlt werden.

Die Forderung von 2.000 Euro habe ich in den letzten Monaten oft gehört. Diese Summe scheint wohl inzwischen der "Standard-Betrag" zu sein. Das zuständige Gericht müßte aber über die Kosten eine Auskunft geben können.