Begründung zur eigenen Kündigung für die Agentur für Arbeit?
Hallo Zusammen, bin 27Jahre alt und seit 2,5 Jahren doppelt belastet. Gehe Vollzeit arbeiten und mache nebenbei Abendschule um das Abitur nachzuholen. Ich will zum 01.03. Kündigen, weil ich die Zeit zum lernen brauche und um mich nach einer Ausbildung umzuschauen. Nach einem Gespräch mit der Agentur für Arbeit wurde mir gesagt, dass jeder Grund individuell geprüft wird und bei nicht bestehen dennoch eine Sperrzeit von der Agentur verhängt werden kann. Meine Fragen ist jetzt: was für eine Begründung müssen ich schreiben um keine Sperre zu riskieren? Oder wird mein Grund überhaupt anerkannt?
7 Antworten
Bevor ich kündigen würde und eine (sehr wahrscheinliche!) Sperre riskieren würde: rede mit denem Arbeitgeber, ob du Urlaub bekommen kannst. Oder Stunden reduzieren, um täglich etwas mehr Zeit zur Verfügung zu haben.
Aber nicht einfach kündigen. Ich denke nicht, dass das Arbeitsamt Zeitmangel bzw. Zeit zum lernen als guten Grund für eine Kündigung sieht. Auch nach einem neuen Ausbildungsplatz Ausschau zu halten ist keine Vollzeitbeschäftigung. Dein Abitur nach zu holen ist dein Privatvergnügen. Warum sollten die zahlen?
Mit dem Argument, lernen zu wollen, könnte die Grundlage für AlG 1 ganz weg fallen, da er dann ja gar nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, gibt das zu 99 % eine Sperrzeit.
Es liegt ja im Wesen der Abendschule, dass man sie berufsbegleitend absolviert. Darauf ist ja auch der gesamte Unterrichtsplan abgestimmt.
Das Arbeitsamt wird dann argumentieren das die Schule deine private Sache wäre.
Und wenn du die Doppelbelastung nicht verträgst müsstest du erst die Schule abbrechen bevor du kündigst.
Anscheinend hast Du keinen triftigen Grund, daher bekommst Du eine Sperre.
Lernen ist kein Grund.
Andere arbeiten auch und machen das Abi nebenbei. Wenn Du das nicht kannst, liegt es an Dir.
du führst deine Sperrzeit ja von alleine her. Damit wirst du sicher eine Sperrzeit bekommen.