Können Sie trotz einer Sperrzeit die Erstattung der Reisekosten bei der Agentur für Arbeit beantragen?
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren alten Arbeitsplatz durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags beendet und stehen somit unter einer 3-monatigen Sperrzeit. Aber während dieser 3 Monate werden Sie von einem neuen Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn Sie einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten für dieses Vorstellungsgespräch stellen, wird dieser angenommen oder nicht?
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Das kann man nicht genau sagen, das entscheidet im Regelfall der Arbeitsvermittler. Einfach mal nachfragen wie es da aussieht.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Bundesagentur gehört vor allem die Vermittlung der Kunden in Beschäftigungsverhältnisse, also würde es in der derzeitigen Situation des Fachkräftemangels Sinn machen, hierzu seinen zuständigen Sachbearbeiter oder die Hotline der Bundesagentur direkt anzusprechen, möglicherweise gibt es da einen Ermessensspielraum.
Vielen Dank. Sagen Sie das auf der Grundlage dessen, was richtig ist und sein sollte, oder auf der Grundlage eines Gesetzes oder Ihrer persönlichen Erfahrung in dieser Hinsicht?
Wieso sollten diese Reisekosten grundsätzlich überhaupt vom Jobcenter bezahlt werden? Das ist die bessere Frage (in der Sperrzeit ist aber alles raus, so als wäre man nicht gemeldet mehr oder minder)
Diese Kosten bezahlt das einladende Unternehmen und nicht die Arbeitsagentur.