Kündigung wegen Kinderbetreuung! Sperrzeit Arbeitslosengeld?
Also, folgende Situation: Ich möchte gerne meine Arbeitsstelle kündigen, da mein Partner eine Besser bezahlte Arbeit angeboten bekommen hat und ich dann aus Erziehungstechnichen Gründen meinen Job aufgeben müsste. Also sprich ich bleib dann zu Hause und versorge mein Kind und mein Partner geht voll arbeiten. Ist das ein Grund, dass ich vom AAmt nicht gesperrt werde???? LG
10 Antworten
Du wirst wahrscheinlich gesperrt werden, weil Du deine Arbeitsstelle ja ohne Grund gekündigt hast. Mit viel Glück, falls Du nachweisen kannst, dass Du keine andere Betreuung finden konntest für das Kind und auch dein Chef Dir keine Möglichkeiten einräumen konnte, wo die Betreuung gesichert wäre, dann kommst Du vielleicht ohne hin. ABer damit rechnen solltest Du.
Arbeitslosengeld wird aber dann danach auch so berechnet, wieviel stunden Du mit Betreuung noch arbeiten könntest. Sprich: Arbeitest Du jetzt vollzeit und später kannst Du nur noch 20 Stunden Arbeiten (während schule oder Kindergarten), dann bekaemst Du nur arbeitslosengeld für 20 Stunden, nicht für 40 Stunden, wie Du vorher gearbeitet hattest.
Gibt es gar keine andere Betreuungsmöglichkeit, dann bekämst Du gar kein Arbeitslosengeld, weil Du nicht verfügbar wärst.
Von mir bekommst Du eine "eigen erlebte" Antwort. Ich habe aufgehört zu arbeiten, als ich meine Tochter bekam, bekam eine wirklich großzügige Abfindung und den Höchstsatz vom Arbeitsamt. Mein Mann verdiente damals Unmengen an Kohle. DAS hat das Amt nicht interessiert. Ich würde das trotzdem NIE wieder so machen. Denn mein reicher Mann war so entsetzt über meine Kündigung, dass daraufhin unsere Ehe kapputt ging, ich stand plötzlich alleine mit Kind da, mein Job war weg, ich musste frei arbeiten, und heute bin ich bettelarm. Wie alt ist Dein Kind? In Geldddingen verlasse ich mich doch lieber auf mich selbst.
Vielleicht fühlte sich dein Mann von dir ausgenutzt. es gibt leider genug Frauen, die nur heiraten und Kinder bekommen um sicch vom Mann aushalten zu lassen. Ich möchte es dir nicht unterstellen, aber vielleicht kam es bei deinem Mann so an.
zahlt dein man keinen unterhalt??
Wenn du dann noch berechtigt bist (ALG II gibt es nur, wenn Dein mann nicht auisreichend verdient), dann musst du auch erstmal mit einer Sperre von 12 wochen rechnen, da dzu selbst gekündigt hast!
Das ist immer eine Einzelfallentscheidung! Du wirst vom Amt eh aufgefordert dich zu deiner Kündigung zu äußern und wenn triftige Gründe vorliegen, dann bekommst du keine Sperre.
Bsp: Mutter arbeitet in Schichtsystem und ist darauf angewiesen das der Ehemann oder eine andere Person das Kind aus der Kita holt, es versorgt und die Mutter in der Aufsichtspflicht vertritt (außerhalb der Kita-Zeiten) Wenn diese Person aber - aus welchen Gründen auch immer - in der Betreuung wegbricht, dann kann das Kind ja schlecht alleine bleiben. Die Mutter ist also gezwungen zu handeln. Wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat eine Lösung zu bieten (zum Bsp Änderung der Arbeitszeiten) dann bleibt der Mutter gar nichts anderes übrig, außer ihren Job zu kündigen. Deßhalb sind es immer Einzelfallentscheidungen ob man eine Sperre bekommt oder nicht.
Du solltest aber vorab dringend mit deinem Chef sprechen ob es andere Lösungen für dein Problem gibt...du schreibst ja selbst das du 20 h/Woche verfügbar bist. Vielleicht gibt es diese Möglichkeit in euerm Betrieb...?
Das Problem wird auch sein, daß Du für die Vermittlung in eine Tätigkeit nicht zur Verfügung stehst. Und das ist meines Wissens eine Grundvoraussetzung, um Leistungen zu erhalten.
Das liest sich halt in Deiner Frage ganz anders. Aber auch wenn Du zur Verfügung stehst, bleibt die Sperre für den selbst verursachten Verlust des Arbeitsplatzes.
Mit den 20 Std verfügbar sein wäre ich vorsichtig. Sobald du das beim Amt angibst erhälst du dein Arbeitslosengeld auch nur anteilig!
Wenn du nur für 20 Stunden zur Verfügung stehst, bekommst du auch nur auf dieser Basis Arbeitslosengeld. Und da du die Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hast, hast du auf jden Fall erst einmal 12 W ochen Sperre.
stimmt nicht! als mein Kind noch ganz klein war und ich nur für 20 Stunden "zur Verfügung" stand, bekam ich 67% von meinem alten Lohn Arbeitslosengeld!!!!!
ist nicht ganz richtig..... man muss min. 20 Std./woche verfügbar sein,... und das bin ich