Agentur für Arbeit fordert Geld zurück wegen Urlaubsabgeltung?
Hallo, ich benötige dringend Hilfe. Die Agentur für Arbeit fordert Geld zurück, da ich 11 Tage Urlaubsabgeltung erhalten habe. Kurz zu den Fakten. Ich habe auf Saison im Ausland gearbeitet. Der Arbeitsvertrag lief über die Schweiz. Gearbeitet habe ich in Spanien. Mein Vertrag endete am 07.11.2015. Wie es für Saisonarbeiten so üblich ist, wollte auch mein Arbeitgeber nicht, dass ich den Urlaub nehme. Es wäre üblich, dass er den Urlaub auszahlt. Dies hat er nach Vertragsende auch gemacht. Die Agentur für Arbeit schreibt, dass ich Arbeitslosengeld für die Zeit vom 08.11.2015 bis 18.11.2015 in Höhe von 316,80 Euro bezogen habe, ohne einen Anspruch zu haben. Es wird nun geprüft, ob diese Entscheidung gem. § 48 SGB X ab 08.11.2015 aufzuheben und der zuviel gezahlte Betrag von mir zu erstatten ist. Ich kann nun Gründe nenne, die dagegen sprechen. Hierfür habe ich 2 Wochen Zeit. Habe ich eine Chance das Geld nicht zurück zahlen zu müssen? Welche Grunde kann ich nennen?
Persönlich finde ich, dass ich in der Zeit des Arbeitsvertrages durchgearbeitet habe. Somit kein Erholungsurlaub hatte und mir deswegen das Geld für den nicht genommenen Urlaubs zusteht.
Ich wäre um eine fachliche Antwort sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Grundsätzlich ist es so, dass bei Eintreten von Arbeitslosigkeit die Entgeltung von nicht genommenem Urlaub von der Arbeitsagentur in bestimmter Weise berücksichtigt wird.
Bei abgegoltenem Urlaub verschiebt sich der Bezug von Arbeitslosengeld für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs "nach hinten"; das Arbeitslosengeld wird also nicht gekürzt, der Beginn der Leistung verschiebt sich eben nur. Hatte die Arbeitsagentur nicht rechtzeitig Kenntnis von der Urlaubsabgeltung (oder wurde die Abgeltung erst nach dem Beginn des Leistungsbezug gezahlt), dann hat die Arbeitsagentur den Anspruch auf die Urlaubsabgeltung bzw. kann das für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs bereits gezahlte Arbeitslosengeld wieder zurück fordern.
Das ist gegenüber Arbeitslosen, die ihren Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen haben, auch richtig und gerecht, auch wenn viele das nicht so empfinden oder nicht verstehen. Würde sich der Beginn der ALG-Leistung nicht um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs verschieben, wären Arbeitslose, die "normal" ihren Urlaub genommen haben, finanziell benachteiligt; durch die Verschiebung des ALG-Bezugs erhalten Arbeitslose mit abgegoltenem Urlaub diesen "praktisch" nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses; würde sie in dieser Zeit auch noch Arbeitslosengeld erhalten, wären sie gegenüber den anderen Arbeitslosen finanziell bevorteilt, weil sie dann im Grund zweimal Geld erhalten würden. Verschiebung des Bezug, Abtretung erhaltener Abgeltung an die Agentur bzw. Rückzahlung während der entsprechenden Dauer erhaltener Leistung haben dabei im Grund den gleichen Effekt.
Hier steht eine Entscheidung der Agentur an, die für Dich Auswirkungen in finanzieller Hinsicht hat - auch wenn dies "nur" (aber für Dich in der konkreten Situation eben sicher unangenehm) die Herstellung eines ausgleichenden Zustandes ist.
Es ist selbstverständlich, dass Dir Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, die Dir Einfluss auf die anstehende Entscheidung einräumt. Wenn Du also meinst, Gründe anführen zu können, die gegen eine Rückforderung sprechen (die im Endeffekt mit einer Zahlung Deiner Urlaubsentgeltung an die Arbeitsagentur gleichzusetzen ist oder mit der Verschiebung der Leistung um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs - wie in meiner Antwort dargestellt), dann tu es.
Ich wünsche Dir Erfolg dabei, obwohl ich mir relevante Gründe nicht vorstellen kann (aber ich kenne auch Deine konkreten Umstände, die Bedingungen usw. nicht)!
... und schöne Feiertage - trotz dieser "Trübung"!
Wahrscheinlich bist du nicht der erste, dem das passiert. Vielleicht meldet sich hier jemand, der sich genau auskennt. Ansonsten Google mal danach. Es kann sogar sein, das die Arge Recht hat. Viel Glück!
Es kann sogar sein, das die Arge Recht hat.
Sie hat Recht - und diese Regelung ist auch berechtigt und gerecht (siehe meine eigene Antwort)
Vielen Dank für deine Antwort.
Trotzdem verstehe ich nicht wieso die geschrieben haben, dass dies nun geprüft wird und ich Gründe nennen kann, die gegen eine Rückzahlung sprechen?!