Begründung Eigenbedarfskündigung nach Kauf einer Eigentumswohnung?
Hallo. Würde die folgende Formulierung als "berechtigtes Interesse" anerkannt werden ? Über weitere Tipps / Ergänzungen bin ich dankbar, wenn nötig.
"Hinsichtlich des geltend gemachten Eigenbedarfs teile ich folgendes mit: Ich mache den Eigenbedarf für die betreffende Wohnung mit ca. 70 Quadratmeter für mich persönlich geltend. Ich wohne derzeit im Dachgeschoss (ohne separaten Eingang und eigener Küche) im Einfamilienhaus meiner Schwester und ihrer Familie mit zwei kleinen Kindern und möchte nun mit dem Kauf der Wohnung einen separaten Hausstand gründen. Des Weiteren liegt die Wohnung näher zum Arbeitsplatz."
5 Antworten
Ich würde 'separaten' durch eigenen Hausstand ersetzen und die Begründung auf das dieses erforderliche Maß beschränken.
Sobald man grundbuchlich eigetragen wäre, mit Kopie der Eintragung per Einwurfeinschreiben erklären:
"... ausweislich beigefügter Grundbucheintragung kündige ich Ihnen hiermit als neuer Eigentümer der Wohnung zum nächstmöglichen Termin, m. W. zum 29.02.2020 n. Maßg. d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, weil ich die erworbene Eigentumswohnung für mich selbst benötige."
Deine bisherige Wohnsituatuion, deine Familie oder der Arbeitgeber gehen den M schlicht nichts an und bedürfen keiner gerichtlichen Würdigung, wenn es dazu kommen sollte.
Du hast eine bewohnte Wohnung erworben um sie selbst zu nutzen, dass ist hinreichend berechtigtes Interesse. Jeder M lebt mit dem Risiko, dass deswegen das Mietverhätnis beendet werden kann.
Auf Eigenbedarf kündigen kann gut gehen, wenn sich der Mieter nicht wert. Sonst kann es Jahre dauern bis er raus geht, wenn er nicht will.
Ob dien neue Wohnung näher an Deinem Arbeitsplatz ist, ist dem Mieter sowas von Schnuppe.
Laß Dich von Haus und Grund beraten, wenn Du schon Immobilien besitzt.
Danke für den Hinweis mit der Entfernung zum Arbeitsplatz.
Es reicht schon völlig aus, das du angibst, das du dort einziehen willst. Wie du jetzt lebst und Argumente für die Wohnung brauchst du nicht zu benennen. Allerdings musst du eventuelle Sperrfristen beachten, wenn die Wohnung beim Kauf bereits vermietet war. Das können im schlimmsten Fall bis zu 10 Jahre sein.
Stimmt, da hast du Recht, aber da der Fragesteller nicht genau auf diese Thematik eingegangen ist, habe ich es zumindest ansprechen wollen.
Die Sperrfristen können in diesem Fall ausgeschlossen werden. Aktuelles Mietverhältnis besteht unter 5 Jahren. Somit nach BGB 3 Monate Kündigungsfrist.
Danke für den Hinweis, dass ich keine weiteren Gründe aufführen muss, wie ich derzeit wohne. Eigentlich ist ja klar, dass ich nach Kauf selbst in die Wohnung einziehen möchte und das "nachvollziehbar" ist.
Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind ein heikles Thema. Um dir einen eventuell ewigen Rechtsstreit zu ersparen, würde ich mich mal bei dem Verein „Haus&Grund“ oder einem Anwalt beraten lassen.
Diese Formulierung ist nicht angreifbar und mit der Rechtsprechung konform. Es gibt daran nichts zu mäkeln.
Sperrfristen gelten nur, wenn die Wohnung durch den Kauf erst in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. War es bereits vorher eine vermietete Eigentumswohnung gelten keine Sperrfristen, sondern nur die normale Kündigungsfrist nach Wohndauer.