Muss Vermieter Internet gewähreisten?
Hallo zusammen,
wir ziehen bald um.
Die neue Wohnung ist in einem ehemaligen Einfamilienhaus. Die EG Wohnung wurde jetzt als separate Wohnung umgebaut. Dort gibt es bisher keine Telefon/Internetdose.
Ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet uns diesen Anschluss zu stellen bzw. einrichten zu lassen?
10 Antworten
Ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet uns diesen Anschluss zu stellen bzw. einrichten zu lassen?
Nein. Er schuldet dir ebensowenig Telefon/Internetanschluss wie eine Gegensprechanlage mit Videokamera oder Dusch-WC mit Geruchsabsaugung, Warmluftföhn und WC-Sitz-Heizung :-O
Seine Verpflichtung ergibt sich aus dem bei Besichtigung bzw. Mietvertagschluss vorhanden (Ausstattungs-)Zustand.
Seine Duldung, dass du dir auf eigene Kosten deinen neuen Telefon/DSL/ISDN-Zugang legen lässt, ergäbe dein Rückbaupflicht in diesen Zustand.
Da macht es Sinn, über Plug & Surf-Lösungen mobiler WLAN-Router nachzudenken: Netgear Aircard 810, vodafone GigaCube, Telekom Speedbox, Congstar WLAN, ...
Nein.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet diesen Anschluss zu stellen.
Den könnt ihr aber selber legen lassen. wenn etwas dabei am Haus/Wohnung baumäßig verändert werden muss, vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen
Dann solltest du mal lesen
Der Kläger verlangt von der Beklagten, einem Telekommunikationsun-ternehmen,Schadensersatz, weil er seinen Internetanschluss für längere Zeit nicht nutzen konnte.
Es geht hier um den Vermieter und nicht um den Anbieter !
Das sind zwei verschiedene Sachen
Das von dir zitierte Urteil hat mit der Fragestellung nichts zu tun.
habe ich ihm auch schon gesagt. Hätte mal vorher lesen sollen. Nicht jedes Urteil passt :-)
Da lies mal genau nach: Es wurde die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses vereinbart und der funktionierte aber nicht.
Fazit: Es kommt auf eine entspr. Vereinbarung im Mietvertrag an. Gibt es diese nicht, muss der Vermieter auch nicht dafür einstehen.
Das Urteil kann hier nicht geltend gemacht werden. Es gibt keine mietvertragliche Vereinbarung in dieser Sache.
Nein muss nicht bereitgestellt sein, über sowas kann man vor dem Umzug erfahren, dort muss der Vermieter allerdings die ehrliche Antwort geben
Natürlich muss es das. Siehe Urteil BGH Az III ZR 98/12
Das hier:
Zitat:
Infolge eines Fehlers des beklagten Telekommunikationsunternehmens bei einer Tarifumstellung konnte der Kläger seinen DSL-Internetanschluss in der Zeit vom 15. Dezember 2008 bis zum 16. Februar 2009 nicht nutzen.
Wo siehst du denn da einen Zusammenhang mit der Frage?
... wozu, in dem Verfahren gab es Internet, es fiel nur aus, darum geht es doch laut Frage gar nicht.
Zitat:
Die Ersatzpflicht des Schädigers für die entgangene Möglichkeit, Nutzungsvorteile aus einem Wirtschaftsgut zu ziehen, entfällt jedoch, wenn dem Geschädigten ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und ihm der hierfür anfallende Mehraufwand ersetzt wird.
Dies war vorliegend der Fall, weil der Kläger im maßgeblichen Zeitraum ein Mobiltelefon nutzte und er die dafür angefallenen zusätzlichen Kosten ersetzt verlangen konnte.
Zudem wurde das Verfahren an das LG zurückverwiesen.
Der Vermieter kann Dir auch ein 2 Quadratmeter Baumhaus ohne Strom vermieten. Solange im Mietvertrag nicht steht, dass es eine Luxusvilla steht ist alles OK.
Du hättest auch einfach nein schreiben können.
Natürlich muss es das. Siehe Urteil BGH Az III ZR 98/12