Bedingungen und Auflagen für einen Autohandel

3 Antworten

Es kommt auf die planungsrechtliche Ausweisung (Bebauungsplan) des Grundstücks an, ob dort ein Gebrauchtwagenhandel zulässig ist. Außerdem ist wichtig, ob das Grundstück evtl. im Wasserschutzgebiet liegt, dann müsste der Boden so anleget sein, dass kein Öl in diesen gelangen kann.

Am besten, du fragst bei deinem Bauamt mal an...

tomelitomtom 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 19:32

Also einfach auf einer Wiese Autos abstellen geht nicht? (Weil manche machen das ja)

Geochelone  19.01.2015, 21:31
@tomelitomtom

Das kommt darauf auf die Grundwasserverhältnisse bzw. die Nähe zu Gewässern an.

also erstens der händler muß dir garantie geben wie bei einen ganz normalen kauf bei einen großhändler, er muß dir alle mängel die das fahrzeug hat unfall oder so schriftlich aufzeigen. die probefahrt muß gehen über landstraße evtl. autobahn usw. wenn er das nicht möchte, aufpassen dann ist etwas faul. 2 Jahre garantie ist vorschrift und muß im kaufvertrag ausgewiesen sein. probefahrt mit roter nummer zeigt an das das fahrzeug versichert ist. im roten schein muß dein name stehen. noch wichtig ist nur du darfst das fahrzeug bewegen und kein anderer freund oder pappa usw, sonst bist du nicht versichert. hoffe konnte dir helfen. lg wolle

tomelitomtom 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 19:30

Danke, für diese Antwort. Mir geht es aber bei der Frage mehr um die Sicht als Verkäufer. Also wenn ich, ein Freund oder Sie jetzt einen Autohandel eröffnen wöllten. mfg

Das Grundstück wo die Autos stehen muss dafür geeignet sein. Einen Autohandel aufmachen kann jeder der 10,- Euro für die Gewerbeanmeldung übrig hat.