Bedingungen und Auflagen für einen Autohandel
Hallo, wer kann mir sagen, welche Bedingungen und Auflagen ein Autohandel hat? Grundlegend weiß ich, dass ein Händler Gewährleistung geben muss, außer er verkauft an Gewerbetreibende. Aber viel mehr weiß ich dann auch nicht. Gibt es etwas bei dem Grundstück zu beachten, auf dem die Fahrzeuge stehen? Vielleicht kann mir jemand kompetent Auskunft geben. Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Es kommt auf die planungsrechtliche Ausweisung (Bebauungsplan) des Grundstücks an, ob dort ein Gebrauchtwagenhandel zulässig ist. Außerdem ist wichtig, ob das Grundstück evtl. im Wasserschutzgebiet liegt, dann müsste der Boden so anleget sein, dass kein Öl in diesen gelangen kann.
Am besten, du fragst bei deinem Bauamt mal an...
Das kommt darauf auf die Grundwasserverhältnisse bzw. die Nähe zu Gewässern an.
also erstens der händler muß dir garantie geben wie bei einen ganz normalen kauf bei einen großhändler, er muß dir alle mängel die das fahrzeug hat unfall oder so schriftlich aufzeigen. die probefahrt muß gehen über landstraße evtl. autobahn usw. wenn er das nicht möchte, aufpassen dann ist etwas faul. 2 Jahre garantie ist vorschrift und muß im kaufvertrag ausgewiesen sein. probefahrt mit roter nummer zeigt an das das fahrzeug versichert ist. im roten schein muß dein name stehen. noch wichtig ist nur du darfst das fahrzeug bewegen und kein anderer freund oder pappa usw, sonst bist du nicht versichert. hoffe konnte dir helfen. lg wolle
Danke, für diese Antwort. Mir geht es aber bei der Frage mehr um die Sicht als Verkäufer. Also wenn ich, ein Freund oder Sie jetzt einen Autohandel eröffnen wöllten. mfg
Das Grundstück wo die Autos stehen muss dafür geeignet sein. Einen Autohandel aufmachen kann jeder der 10,- Euro für die Gewerbeanmeldung übrig hat.
Also einfach auf einer Wiese Autos abstellen geht nicht? (Weil manche machen das ja)