Kleingewerbe AutoHandel

5 Antworten

Wenn Du das ganze mit Gewinnabsicht betreibst und dazu noch kontinuierlich , ist die Höhe des Gewinns eigentlich egal. Es ist gewerblich und damit musst Du auch ein Gewerbe anmelden und natürlich auch Gewährleistung...

Es gibt im Gewerberecht keine Freibetragsgrenze ! Auch wenn du Verluste machst, musst du ein Gewerbe anmelden. Entscheident ist die Gewinnerzielungsabsicht.

Das was du machen willst ist ohne Zweifel gewerblicher Autohandel. nd wenn das Gewerbeamt irgendwann auf dich kommt, lässt es sich bei Autos recht einfach nachvollziehen, wieviele du gehandelt hast...

Die berühmte 400-Grenze gibt es nur für Arbeitnehmer. Hat mit Gewerbetreibenden nix zu tun.

Sobald Du Fahrzeuge mit der Absicht kaufst, diese wieder (mit Gewinn) zu verkaufen, bist Du automatisch gewerblich. Da gibt es dann auch keine Freigrenzen, wo Du sagen kannst: "Bis hier hin privat, ab dort gewerblich"

Wenn Du es aber privat dennoch weiter machen willst, solltest Du z.B. nicht groß Werbung machen oder allzu regelmäßig verkaufen (also nicht unbedingt pro Woche 1-2 Fahrzeuge verkaufen MÜSSEN). Denn - wo kein Kläger, da kein Richter.

Essi98 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 20:39

Hm also wenn ich mal hier mal da Privat ein Auto verkaufe gewinn hin oder her kann mir also niemand was? z.B ich kaufe ein auto zum schrauben weil das is mein Hobby und wenn ich kein bock mehr auf das modell habe kann ich es doch sicher als Bastlerfahrzeug wieder Verkaufen oder?Und mir dann quasi mein Nächstes auto zum Schrauben holen?Gewinn is da natürlich dann nicht beabsichtigt sondern nur die freude am schrauben bzw Basteln.

Auch im Nebenverdienst ist ein Gewerbe anzumelden. Wer gewerblich mit Fahrzeugen handelt, muss Gewährleistung geben.

das mußt du als gewerbe anmelden,