Ab wann muß mann denn die eigenen Kinder nicht mehr finanziell unerstützen?

8 Antworten

die eltern sind so lange für ihre kinder finanziell zuständig , bis sie die ausbildung beendet haben sowohl shculisch ,als auch beruflich

dei 17 jhrige soll sich einen beruf suchen zur ausbildung , dann muss das elternteil noch für sie aufkommen bis sie die prüfung hinter sich hat. die unterstützung kann finanziell oder materiell sein . sie kann zum azubigeld auch das kindergeld beantragen sobals dei allein wohnt da sie aber wohl weiterhin zu hause wohnt hat sie sich auchmit dnehöuslichen gefogenheiten abzufinden - sie sollte einen teil an EUCH abgeben an kost udn logie damit sie lernt ,wie teuer das leben ist mantut den kindern keienngefallen, wennsie umsonst leben können wennsie bereits gled verdienen - wie hoch und angemessen da sist sollte wohl überlegt sein

die 19 jöhrige kann sicherlich in eine WG ziehen ,weil sie volljährig ist sie macht ihr abitur ? danach eine ausbildung oder studiert ? da musst du zahlen ( bzw. die eltern) bis s ie fertig ist ,längstesn bis 25 oder 27 jahren wieviel weiss ich nicht da solltest du dich mal beim amt erkundigen

Man kann wieder planen, wenn beide die Erstausbildung abgeschlossen haben

Mit den wenigen Infos kann man das schwerlich beantworten.

Die 17 jährige: sie sucht einen Ausbildungsplatz, hat Anspruch auf Kindergeld, hat Anspruch auf die elterliche Unterstützung... Wie lange die Suche hinzunehmen ist? Kann pauschal nicht beantwortet werden und ist eine Einzelfallentscheidung. Der Gesetzgeber gesteht eine 4 monatige Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zu. Allerdings auch eine Erholungs- und Orientierungsphase, die durchaus länger andauern kann.

Die Frage stellt sich bei der Minderjährigen also eher nach der Schulpflicht. Mit 17 die Schule abzubrechen ist ja eine Sache, ggf. der Schulpflicht nicht nachzukommen eine Andere...

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)

Die weitere Unterhaltspflicht wird sich letztendlich danach richten was sie in der Ausbildung verdient, wo sie wohnt und wer leistungsfähig ist.

Die 19 jährige: In der Theorie stehen ihr 860 Euro zu, anteilig zu tragen von beiden Elternteilen, Kindergeld enthalten.

In der Praxis kann sie vom betreuenden Elternteil aufgefordert werden die monatlichen Belastungen gering zu halten, indem sie Kost-und Logis als Bestimmungsrecht des betreuenden Elternteils wahr nimmt. Da sie selbst noch keine eigene Lebensstellung erreicht hat und sich noch in der Schule befindet, dürfte ihr Unterhaltsanspruch gegen den vormals betreuenden Elternteil schwer durchzusetzen sein. Zudem hat sie sich durch den Auszug selbst die Privilegierung genommen. Sie rutscht nun auf Rang 4 im Unterhaltsrecht. Die Eltern sind ihr gegenüber nicht mehr gesteigert erwerbsobliegend, der Selbstbehalt steigt auf 1400 Euro...

Die Kernfrage hier ist jetzt: wovon lebt sie nun eigentlich? Zahlen die Eltern "freiwillig"? Gibt es einen Unterhaltstitel?

Wie fast immer ist die Frage nach dem Unterhalt eigentlich eine Einzelfallentscheidung. Wie ein Gericht hier jetzt die Frage beantworten würde kann Niemand voraussehen. Die 17 jährige sehe ich noch in der Verantwortung der Eltern was den Unterhalt betrifft. Die 19 jährige nicht... Gibt es keinen Titel: Unterhalt einstellen und abwarten was kommt...

Ansonsten: wie lange die Verpflichtung bei den Kindern letztendlich vorhanden ist hängt ganz davon ab welche Ausbildungen angestrebt und absolviert werden. Das kann sich noch Jahre hinziehen mit oder ohne Unterbrechung!

Aus dem Bauch heraus: Die 17jährige wird wohl noch weiter Unterstützung von den Eltern in Form von kost und Logis bekommen (müssen).

Die 19jährige steht allerdings dumm da.

Eltern unterstützen ihre Kinder idR durch Kost, Logis, Kleidung, Dinge des täglichen Bedarfs und zumeist auch Taschengeld. Diese Verpflichtung zur Unterstützung der eigenen Kinder gilt allgemein bis zum Abschluß der ersten Ausbildung.

Wenn ein Kind nun, wie die 19jährige, ohne wirklichen Grund von zu Hause auszieht müssen die Eltern eigentlich, ausser dem üblichen Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle keinen weiteren Unterhalt leisten. Weil das Kind auch durchaus zu Hause wohnen könnte. Ausnahme: Die Ausbildung kann nicht von zu Hause absolviert werden. Da gibt es aber Grenzen was zulässige Arbeits-/Schulwege sind und was nicht. Dann wiederrum muss höhere Unterstützung geleistet werden, je nach Bedarf.

Ab wann fällt die finanzielle Unterstützung für beide weg?

Nur zur Info: Es geht nicht um meine Kinder.

???