Finanzielle Unterstützung, wenn man von den Eltern wegzieht?

5 Antworten

Mit 17 hast Du beim Familiengericht ein gewichtig Wort mitzureden über Dein Leben. 

Das Jugendamt empfiehlt dem Familiengericht, das Familiengericht trifft die Entscheidung dann wenn Deine Eltern sich quer stellen. 

Ich möchte Dir raten die ganze Angelegenheit hier zu besprechen

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Das ist die kostenlose Telefonnummer die in ganz Europa ohne Vorwahl Minderjährigen mit Rat zur Seite steht die Unterstützung brauchen. Es sind hochkompetente Ehrenamtliche. Du kannst also mit ihnen den Weg vorbereiten, Gespräche vorbereiten die dann möglicherweise mit Jugendamt oder Familiengericht stattfinden müssen. 

Mit Einverständnis Deiner Eltern kannst Du selbstverständlich ausziehen. Du bist über 16, also geht es. Dann allerdings müssen Deine Eltern Unterhalt zahlen der sich nach der Düsseldorfer Tabelle - findest Du online - richtet. Weiter haben sie dann das Kindergeld abzutreten. 

Aber lasse Dich im Einzelnen erst mal in Ruhe beraten. Denn gerade wenn die Eltern pubertieren macht es Sinn nicht von einer Pauschale auszugehen. Die kennt das Recht sowieso in solchen Fällen nicht. Das Recht ist nur ein Rahmen der dann eben auf die jeweilige persönliche Situation zum Wohl der minderjährigen Person zugeschnitten wird / werden soll. In Grenzen, natürlich. 

Deine Eltern müssen damit einverstanden sein und dir freiwillig Unterhalt zahlen. Können oder wollen sie das nicht, bist du auf dich allein gestellt.

das kindergeld bekämen weiterhin deine eltern, solange sie deine eltern sind. die müssten dir also am besten erlauben, bei deiner freundin zu leben, dann wäre das kein problem bis du 18 bist und man kann regeln dass das kindergeld direkt an dich geht, das kannst du auch auf dem amt beantragen wenn du nachweisen kannst dass es nicht bei dir ankommt bzw für dich verwendet wird.

abgesehen davon bleiben deine eltern auch weiterhin unterhaltspflichtig bis du 25 bist. sie müssen also für deine aufbildung aufkommen, sofern ihnen das möglich ist. wenn nicht gibt es unter bestimmten umständen schülerbafög oder berufsausbildungs-beihilfe. 

Grundsätzlich wird das Kindergeld deinen Eltern weiterhin überwiesen. Zusätzlich bekommst DU, da du noch minderjährig bist den Unterhalt von deinen Eltern bezahlst. Du kannst aber das Kindergeld von dem zuständigen Amt auch auf deine stellvertretenden (musst du auch beim zuständigen Amt melden) Erziehungsberechtigten (in dem Fall Eltern deiner Freundin) übertragen lassen, sofern deine leiblichen Eltern damit einverstanden sind.

Das solltest mit denn Jugendamt klären.

Grundsätzlich ist das eh nur dann möglich wenn die einwilligen

Lennart0809 
Beitragsersteller
 09.01.2016, 00:43

Wenn ich unbedingt daraus möchte, würden die mich ja in ein Heim stecken. Und das will ich halt nicht.

Georg63  09.01.2016, 00:44
@Lennart0809

.... und auch dafür müssten deine Eltern zahlen.

implying  09.01.2016, 00:47
@Lennart0809

mit 17 kommst du nicht mehr in ein heim. es gibt auch betreutes wohnen, also von betreuern beaufsichtigte WGs mit jugendlichen. und wenn du denen sagst, dass bei deiner freundin wohnen kein problem wäre könnten die die auch als pflegefamilie akzeptieren. das lässt sich bestimmt klären zur not.