Bedarfsgemeinschaft nicht beim Amt angegeben. Welche folgen habe ich zu erwarten?
Person M. macht eine Umschulung übers AA bezieht Gelder vom Amt (1/ 1/2 Jahre lang) und ist alleiniger Mieter einer Wohnung. Nun zieht seine Lebensgefährtin Person C. mit ein. Person C. wusste von allem nichts, wurde von Person M. hingehalten bis die Umschulung beendet war. Person M. hat während der Umschulung nicht den Zuzug der Person C. dem Amt gemeldet. Dadurch hat er sich der Straftat von Erschleichung von Sozialbeiträge strafbar gemacht . Person C. möchte diesen Strafbestand dem Amt melden, weil Person C. sich unwissendlich mit strafbar gemacht hat. Welche Konsequenzen hat nun Person M. und Person C. zu erwarten?
7 Antworten
Person M bekommt eine Anzeige wegen Betrug und muß zuviel erhaltene Gelder zurückzahlen. Person hat in diesem Fall wohl keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten.
person c hat sich nicht strafbar gemacht. es geht alleinig um person um person m. dieser hat dies zu melden. wird dies im nachhinein gemacht, werden leistungen von person m zurückgefordert, wenn nötig bekommt er eine strafanzeige und ein ordnungsgeld.
M hat sich strafbar gemacht da er Gelder kassiert.
C. soll M. melden und sich trennen. Die Strafe trifft nur M.
Solange es niemanden aufgefallen ist, würde ich es nicht melden.
Jetzt ist das ganze doch eh vorbei!
Man muss sich nicht unnötige probleme machen.
Wie bitte? Soll man Sozialbetrug auch noch unterstützen?
Person M. hat Person C. die letzten Jahre damit psychisch fertig gemacht und ans Ende ihrer Kräfte gebracht. Denn Person C. wusste das ihre Beziehung irgendetwas blockierte.
Jetzt merkt es eh keiner mehr.
Tolle Einstellung! Und deshalb wird der Betrug unterstützt? Mit in die Pfanne hauen hat dies nichts zu tun.
Das hat nichts mit Unterstützen zutun. Aber erstens haut man den Lebensgefährten nicht in die Pfanne und zweitens ist es doch schon vorbei. Jetzt merkt es eh keiner mehr.