Bedarfsgemeinschaft nicht beim Amt angegeben. Welche folgen habe ich zu erwarten?

7 Antworten

Person M bekommt eine Anzeige wegen Betrug und muß zuviel erhaltene Gelder zurückzahlen. Person hat in diesem Fall wohl keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

person c hat sich nicht strafbar gemacht. es geht alleinig um person um person m. dieser hat dies zu  melden. wird dies im nachhinein gemacht, werden leistungen von person m zurückgefordert, wenn nötig bekommt er eine strafanzeige und ein ordnungsgeld.

M hat sich strafbar gemacht da er Gelder kassiert.

C. soll M. melden und sich trennen. Die Strafe trifft nur M.

Solange es niemanden aufgefallen ist, würde ich es nicht melden.

Jetzt ist das ganze doch eh vorbei!

Man muss sich nicht unnötige probleme machen.

glaubeesnicht  22.08.2017, 08:44

Wie bitte? Soll man Sozialbetrug auch noch unterstützen?

Nouraya25  22.08.2017, 08:45

Das hat nichts mit Unterstützen zutun. Aber erstens haut man den Lebensgefährten nicht in die Pfanne und zweitens ist es doch schon vorbei. Jetzt merkt es eh keiner mehr.

Aasgeiersoltow 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 09:03
@Nouraya25

Person M. hat Person C. die letzten Jahre damit psychisch fertig gemacht und ans Ende ihrer Kräfte gebracht. Denn Person C. wusste das ihre Beziehung irgendetwas blockierte. 

glaubeesnicht  22.08.2017, 12:17
@Nouraya25

Jetzt merkt es eh keiner mehr.

Tolle Einstellung! Und deshalb wird der Betrug unterstützt? Mit in die Pfanne hauen hat dies nichts zu tun.