Ebay Betrug unter falschem Namen?
Wir gehen von folgendem Sachverhalt aus: Person A verkauft über eBay und ebay.kleinanzeigen 3 Elektro Geräte im gesamt wert von ca 1800€. Er tritt unter falschem Namen auf, gibt jedoch seine richtige IBAN an damit das Geld überwiesen wird von den Käufern. Person A gibt das Geld aus, verspielt es oder sonst was und liefert keine ware (die er von Anfang an nicht hat). Person A handelt eindeutig in Betrugsabsicht. Folgende Frage: Nach was hat er sich genau strafbar gemacht, finden Sie seine richtige Identität über die IBAN raus ? Welche Strafe (nach Jugendstrafrecht) hat er zu erwarten? Würde eine selbstanzeige was bringen?
Hier geht es nicht um mich deshalb bitte ich von moralerposten und Meinungskundgebungen anzusehen, vielen Dank.
8 Antworten
Warenbetrug - und über die Bankverbindung kann man Dich ganz einfach finden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/waren-und-warenkreditbetrug_042882.html
https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/warenbetrug.html
Würde eine selbstanzeige was bringen?
wäre wohl strafmildernd - speziell wenn vorprozessual Schadenwiedergutmachung erfolgt.
Ich gehe von folgendem Sachverhalt aus: Person A...
...bist Du.
Solange Du uns nicht Deine IBAN mitteilst, bleibt alles unter uns, d.h. Du kannst ganz offen mit uns reden.
Würde eine selbstanzeige was bringen?
Bevor oder nachdem Du den Betrug begehst?^^
Hier geht es nicht um mich, trotzdem vielen dank!
Sicher finden sie den.
Das ist Betrug, vielleicht sogar gewerbsmäßiger Betrug.
Die Strafe ist Pommes, Sozialstunden, aber natürlich muss er das Geld immer zurückzahlen.
Wird er nicht haben, die erwirken Titel, werden verzinst, kann er sich auf Lohnpfändung freuen, wenn er arbeitet.
Person A gibt das Geld aus, verspielt es oder sonst was und liefert keine ware (die er von Anfang an nicht hat).
Nachdem klar ist, dass der Betrüger zu ermitteln ist, noch folgendes:
Welche Strafe (nach Jugendstrafrecht) hat er zu erwarten?
Es ist nicht zwingend gesagt, dass Jugendstrafrecht in Anrechnung kommt. Dein Kommentar:
20 Jahre alt. Vielen Dank!
Jugendstrafrecht liegt im Ermessen des Gerichts.
Geh lieber Pfandflaschen sammeln.
Sollte ein Spielproblem bestehen, ist ein Therapie angesagt.
Das ist klassischer Warenbetrug, also Betrug (§ 263 StGB).
Ja, über die IBAN lässt sich natürlich der Kontoninhaber ermitteln.
Wie alt ist A? Noch unter 18?
Da wird dann erst mal eingeschätzt, inwiefern noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Daher kann man zum Strafmaß nicht viel sagen. Ist das der erste Konflikt mit dem Gesetz?
Nein gab vor ein paar Jahren schon den ein oder anderen Konflikt, und mehrere Verurteilungen zu 1-4 wöchigen jugendarrest
Dann wird mit Sicherheit jetzt härter durchgegriffen, zumal das eine geplante vorsätzliche Tat war.
Womit sollte man rechnen ?
Das kann dir niemand sagen, nur der Richter, der die gesamte Vorgeschichte kennt und den Angeklagten vor sich hat.
20 Jahre alt. Vielen Dank!