Taxi geprellt und nun Post von der Polizei mit dem Vorwurf „Erschleichen von Leistungen (265a StGB)?
Hallo,
ich habe nach einer volltrunkenen Nacht ein Taxi geprellt und bin weggerannt. Ich war ziemlich betrunken und erinnere mich nur mäßig an den Vorfall.
Nun habe ich Post bekommen mit dem Vorwurf erschleichen von Leistungen 265a StBG.
Ich bin an dem besagten Abend ausgestiegen, in die Bank gegangen und habe da bemerkt, dass ich keine Bankkarte dabei hatte und nur noch 10€ in bar hatte. Aus dem Affekt heraus habe ich dummerweise dazu entschlossen, aus der Bank zu gehen und wegzurennen.. ich verstehe bis heute nicht was mich da geritten hat. Ich hätte ca. 80€ zahlen müssen. Durch die Kameras wurde ich natürlich erkannt und bestimmt über das auswärtige Amt ausfindig gemacht.
Ich bin nicht vorbestraft, habe lediglich mal meinen Führerschein abgeben müssen wegen BTM, was aber keine Straftat war, da ich unter dem strafbaren Wert lag der nachgewiesen wurde.
(Vielleicht könnte das ja von Belangen sein, da ich bei der Tat betrunken war)
Meine Frage lautet nun, was ich zu erwarten habe, welche Strafe könnte auf mich zu kommen, soll ich zu den Termin hingehen und alles gestehen oder schweigen? Soll ich mir einen Anwalt nehmen? (Habe leider keine Rechtsschutzversicherung) oder kann ich das alleine durchstehen indem ich die Wahrheit sage und meine ehrliche Reue zeige?
Bitte keine Belehrungen, ich weiß selber wie dumm es war und ich bereue es zutiefst.
Ich wollte am nächsten morgen das Geld zahlen, hatte aber aber keinerlei Anhaltspunkte über den Namen des Taxiunternehmens.
Vielen Dank für die Antworten !
5 Antworten
Sei einfach ehrlich und sag was passiert ist, dann sollte es nur ne Geldstrafe werden
Wenn der Fall so klar ist, steh dafür gerade, zahle die Summe und gut ist. Du kannst dich natürlich vorher anwaltlich beraten lassen.
Ja, ich dachte eher an eine einmalige Beratung in Richtung, welche weiteren Fehler du vermeiden solltest. Ansonsten hingehen, ehrlich sein, Reue zeigen, Strafe zahlen, abhaken.
Ich würde vor der Verhandlung schonmal die Schuld begleichen. Das ist ein Zeichen der Einsicht und Richter finden es immer gut wenn man den zivilrechtlichen Schaden aus freien Stücken schonmal vorweg begleichst.
Dann würde ich eine schriftliche Entschuldigung an das jeweilige Taxiunternehmen schicken.
Eine Kopie davon nimmst du mit in die Verhandlung.
Dann bereite noch Dokumente vor mit dem was du aktuell machst (Arbeit, Schule, Ausbildung…)
Dann erklärst du dem Richter dass es dir Leid tut, dass du den Schaden beglichen hast und dass du dich entschuldigt hast.
Du erklärst dem Gericht dass du nicht vorbestraft bist, dass es einmaliger Fehltritt war und dass du dein Leben unter Kontrolle hast, nur halt an dem Abend zuviel gesoffen hast.
Das würde ich machen.
Danke, dass hört sich sehr gut an. Problem ist nur dass ich nicht ansatzweise weiß, wie das Taxiunternehmen heißt womit och gefahren bin..
Genau das erfährst Du, wenn Du die Polizei kontaktierst.
Das Taxiunternehmen hat ja Anzeige erstattet.
Richtig. Ich würde die Polizei kontaktieren und bitten die Auskunft zu geben um eine Entschuldigung sowie eine Begleichung der Schuld tätigen zu können.
In dem Fall, ehrlich bleiben. Du warst stark alkoholisiert und vermutlich nur bedingt zurechnungsfähig. Wenn du deine Tat eingestehst kommt vermutlich die Taxirechnung, die Bearbeitungsgebühren und die Gerichtskosten auf dich zu.
Hingehen, alles gestehen, entschuldigen. Etwas Geldstrafe
Danke für die Antwort. Die Frage ist, was der Anwalt noch für mich rausholen soll.. nachher zahle ich das doppelte um den Anwalt zu bezahlen da ich keine Rechtsschutzversicherung habe..