Darf ein Richter des SG die Vorlage von 4 Jahre alten Kontoauszüge eines privaten Girokontos fordern? Bankgeheimnis?
10 Antworten
Es gibt kein Bankgeheimnis gegenüber Behörden oder der Justiz.
Ja darf er. Verjährung ist auch keine eingetreten.
Der Kläger sagt er habe einen Anspruch, deswegen ruft er das Gericht doch an. Diesen muss er belegen. Mitunter sind dazu Kontoauszüge notwendig.
Da du dich dazu entschlossen hast auf die Sachverhaltsdarstellung zu verzichten, ist eine konkretere Antwort leider nicht möglich.
Jedem Kläger steht es frei, https://de.wikipedia.org/wiki/Beweismittel jeglicher Art vorzulegen. Im Zivilverfahren gibt es dazu auch keine Anregungen oder "Forderungen" von Seiten der Richter.
Anders sieht es im Sozialgerichts-Verfahren aus. Hier hat der Richter eine Amtsermittlungs-Pflicht. Er kann also von sich aus Beweismittel anfordern und aus eigener Initiative Fragen stellen an die Prozessbeteiligten.
Sozialgerichtsgesetz (SGG) § 103Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
Wenn dem Gericht zu einem Sachverhalt nicht genügend Beweismittel vorliegen, wird es entsprechend urteilen. Es liegt also an dir, aussagekräftige Beweismittel vorzulegen.
Wenn nicht, dann nicht!
Zu diesen Beweismitteln können auch Urkunden gehören, also auch Konto-Auszüge, auch älteren Datums. Zu Urkunden siehe SGG § 106a:
"(1) Der Vorsitzende kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt.
(2) Der Vorsitzende kann einem Beteiligten unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen
- Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen,
- Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln, soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist.
(3) Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1 und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn
- ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und
- der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt und
- der Beteiligte über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist.
Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln."
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn man deine Fragen alle so durchliest: Du scheinst ja grundsätzlich ziemlich auf Krawall gebürstet zu sein! Ich bin ja auch der Meinung, dass man sich von Ämtern, Behörden und Institutionen nicht unbedingt alles gefallen lassen sollte. Aber oft ist Kooperation der zielführendere Weg.
Hallo
Ich bin sicher nicht prinzipiell "...auf Krawall gebürstet" ! Fakt ist aber das das SG für nächste Woche terminiert hat. Bei diesen 7 !!! Verfahren geht es um nicht gezahlte KdU ( Heizkosten) von Anfang 2014 !!! Habe also von der Grundsicherung vor 4 Jahren Geld "abgezweigt " um wenigstens ein wenig die Hütte warmzukriegen und renne seitdem dem Geld hinterher. Kooperation mit dem Jobcenter ? Sehe ich nach den von mir gemachte Erfahrungen ganz anders...
MfG
kein Problem..keine Mitwirkung, kein Geld. Geht ganz einfach
natürlich darf er das. bankgeheimnis gibts hier nicht.
Der darf das.
Hallo
Mit welcher Begründung "...darf er das ? Verdachtsunabhängige Spitzeleien dem Kläger gegenüber ?
MfG