Neuer Arbeitsvertrag - Jobcenter nervt
Hallo,
ich beziehe seit einem Monat ALG 2 (was ich äußerst bedaure) und hab zum Glück eine neue Stelle ab 1.2.2015 in einer anderen Stadt bekommen.
Auf jeden Fall möchte ich es vermeiden, meinen künftigen Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass ich für kurze Zeit ALG 2 bezogen habe.
Nun habe ich zwei Optionen:
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Ich sage dem Jobcenter, dass ich eine neue Arbeitsstelle habe. In diesem Fall verlangt das JC eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags, Kontoauszüge und eine Einkommenbestätigung vom Arbeitgeber (ich glaube nicht, dass das alles rechtlich zulässig ist, aber egal). In diesem Fall würde der Arbeitgeber von meinem Hartz-4-Bezug erfahren (wegen der auszufüllenden Einkommenbescheinigung).
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Ich sage dem Jobcenter, dass ich Ende Januar umziehen werde in eine andere Stadt und dass sie die Leistungszahlungen einstellen können. Die letzte Leistung würde Ende Dezember 2014 überwiesen. Dann würde es der Arbeitgeber nicht erfahren und alles wäre gut, oder? Aber so wie ich die deutsche Bürokratie kenne, verlangt das alte Jobcenter von mir wohl eine Bescheinigung, dass ich mich beim Jobcenter der neuen Stadt angemeldet habe -argh-.
Es geht natürlich auch um die Krankenversicherung.
Zu ergänzen ist noch, dass ich so viel verdienen werde, dass ich sicherlich auf keine Leistungen mehr vom Jobcenter angewiesen bin.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich will einfach in Ruhe gelassen werden von denen und bin auch nicht mehr auf die angewiesen.
8 Antworten
Also die Kontoauszüge gehen die ja eigentlich gar nichts an. Versteh da deinen Ärger vollkommen. Hatte auch mal was mit denen zu tun, nur kurz und ich war auch total verärgert.
Leider kann ich dir nicht damit helfen nur deinen Ärger teilen :)
du nimmst punkt a)
deinem arbeitgeber ist völlig wumpe was du vor eintritt in den job bezogen hast an leistungen. die einkommensbescheinigung kannst du auch verlangen ohne vorlage des formulars. zudem du die erst ende februar anfang märz bekommen wirst.
du wirst aber sicher umzugskosten, kosten der unterkunft, kosten für renovierung ein- und auszugsrenovierung etc beantragen wollen. es sei denn du hast soviel erspartes, dass du 1-2 monate selbst überbrückst. wenn du sagst dass du ende januar umziehst, wirst du wohl garkeine zahlung mehr bekommen und man wird so oder so den arbeitsvertrag sehen wollen.
wo genau dein problem ist, ist nicht nachvollziehbar.
Ich glaube nicht, dass das Jobcenter das Recht auf Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag hat. Außerdem ist in meinem Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel.
Wie willst du denn eine neue Wohnung finanzieren bzw.erst einmal bekommen,wenn du noch gar kein Einkommen erhalten hast ?
Meinst du, dass man sich heutzutage noch Schämen muss,wenn man ALG - 2 bezogen hat,das geht schneller als so manch einer denkt ?
Gibt das alles ordnungsgemäß an,dann zahlt dir das Jobcenter sogar dein Umzug und bis du dein erstes Einkommen auf dein Konto bekommst,wirst du auch noch Leistungen bekommen,dann halt vom neuen Jobcenter.
Mit deinen Tricksereien kannst du ganz schön auf die Nase fallen.
Was ist, wenn der tolle neue Job innerhalb der Probezeit gekündigt wird? Was hindert dich, mit offenen Karten zu spielen? Zur Vorlage beim JobCenter reicht der unterschriebene Arbeitsvertrag vollkommen. Du kannst ausdrücklich verlangen, dass dem Arbeitgeber gegenüber Diskretion bewahrt wird.
Außerdem brauchst du noch Unterstützung bis zur ersten Gehaltszahlung. Wie sieht es mit den Umzugs- und Mobilitätskosten aus, für die du antragsberechtigt wärst?
Wenn du einfach nur in Ruhe gelassen werden willst, kannst du dich ja aus dem System abmelden.
"Zur Vorlage beim JobCenter reicht der unterschriebene Arbeitsvertrag vollkommen."
Nein, eben nicht! Die wollen, dass mein Arbeitgeber eine Einkommensbescheinigung ausfüllt und dadurch von meiner Arbeitslosigkeit erfährt. Und das will ich nicht! Ich möchte das auf jeden Fall irgendwie umgehen. Für Umzugskosten habe ich genug Erspartes. Ich brauche von denen kein Geld mehr , will einfach meine Ruhe haben.
Warum willst du partout nicht, dass dein AG davon erfährt? Ja, es ist nicht unbedingt angenehm, aber es ist auch kein Grund, dich als AN wie einen Aussätzigen zu behandeln.
Zu 1): Vorweg: es ist rechtmäßig, doch. Ist diese Einkommensbestätigung Usus bei euch? Normalerweise dürften Kontoauszüge und AV nämlich reichen.
Zu 2): Wie wäre es, wenn du einfach zum 31.01. freiwillig auf Leistungen verzichtest? Dann kommt die letzte Leistungszahlung Ende Dezember und keiner muss es erfahren. Und wenn du genug verdienen wirst, brauchst du ja auch keine neue Bescheinigung vom dortigen JC.
Alles halb so wild. Das JC macht auch nur seinen Job.
Viele Grüße.
Das bezog sich auf AV + Kontoauszüge. Daher auch meine Frage nach der Einkommensbestätigung.
Nein, es ist nicht rechtmäßtig. Das JC darf keine Einkommensbestätigung fordern! Ebenso darf der AV nicht gefordert werden.