Kindergeld bei Alg2 und eigener Wohnung (Anrechnung)?
Hallo, ich bin zurzeit 19 Jahre, arbeitslos un habe vor Anfang nächsten Jahres in eine eigene Wohnung zu ziehen, welche ich vorerst vom zuständigen Amt bezahlen lassen würde bis ich eine Arbeit gefunden habe. Nun stellt sich mir die Frage ob das Kindergeld, welches meine Eltern für mich erhalten, als mein Einkommen gesehen und somit auf mein Alg2 angerechnet wird?
Der Anspruch auf das Kindergeld besteht grundsätzlich ja bis das Kind 21 ist, jedoch haben diesen meines Wissens nach die Eltern. Können meine Eltern also auch weiterhin nächstes Jahr das Kindergeld für mich erhalten und es mir zu Verfügung stellen ohne das es bei mir angerechnet wird?
Danke schonmal für die Antworten.
10 Antworten
Nun stellt sich mir die Frage ob das Kindergeld, welches meine Eltern für mich erhalten, als mein Einkommen gesehen und somit auf mein Alg2 angerechnet wird?
Das Kindergeld wäre in dem Fall ein durchlaufender Posten für die Eltern, wenn sie nachweisen, dass sie es an dich weitergereicht haben.
Kann nachgewiesen werden, dass das Kindergeld zwar auf dem Konto der Eltern eingeht, allerdings an das Kind weitergeleitet wird, so wird es nicht auf die Hartz IV Leistungen angerechnet (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-V). Hier reicht ein einfacher Nachweise, bspw. durch einen Überweisungsbeleg.
https://www.hartziv.org/hartz-iv-und-kindergeld.html
Das gilt natürlich, wenn deine Eltern ebenfalls Hartz4 beziehen.
Du bzw. deine Eltern bekommen Kindergeld für dich, wenn du z.B. nach der Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hast.
Bis 21 meldet man sich dafür arbeitslos (oder Ausbildung suchend) und dann auf jeden Fall Ausbildung suchend. Deine Bewerbungsbemühungen müssen natürlich nachgewiesen werden (Bewerbungen, Absagen, Vorstellungstermine).
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Mit dem Auszug kannst du auch einen Abzweigungsantrag stellen. Dann würde das Kindergeld direkt an dich gehen.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-auszahlung-andere-personen
Bei dir wird das Kindergeld natürlich dann auch auf die sozialen Leistungen angerechnet.
Es ist eben nur zwingend erforderlich, dass du eine SCHRIFTLICHE Zusage vom Jobcenter bekommst, dass sie die Kosten für die eigene Wohnung auch tatsächlich übernehmen. Denn im Normalfall müssten sie dies nicht für junge Leute unter 25.
Zumal deine Eltern nach Sozialgesetzbuch bis 25 für dich zuständig sind. Das sie es nach BGB derzeit nicht sind, ist wieder eine andere Sache.
Wenn deine Eltern allerdings nicht im Hartz 4 Bezug sind und nun denken, sie könnten das Kindergeld behalten und du würdest dadurch entsprechend mehr soziale Leistungen bekommen: nein, das dürfte nicht funktionieren.
Denn obwohl das Kindergeld eine staatliche Unterstützung für die Eltern ist, hat es doch den Zweck für den Unterhalt des Kindes eingesetzt zu werden. Wenn du dort nicht mehr wohnst, also so gesehen ihnen keine Kosten verursachst, dann besteht kein Grund für sie das Kindergeld weiterhin für sich zu beanspruchen, während du auf soziale Leistungen angewiesen bist.
Eine fiktive Anrechnung des Kindergeldes bei dir dürfte die Folge sein, da es ja auch ein Leichtes wäre für dich einen Abzweigungsantrag zu stellen.
Allerdings ist das nun auch nur meine laienhafte Meinung. Derzeit finde ich keine genauen Textpassagen im Gesetz, die das bestätigen würden.
Wobei bei den Erklärungen zum Antrag auf Arbeitslosengeld 2 auch klar vermerkt ist:
Vorrangige Leistungen sind geeignet, Ihre Hilfebedürftigkeit zumindest zu verringern oder Ihren Vorrangige Leistungen Anspruch auf Arbeitslosengeld II auszuschließen. Solche Leistungen können beispielsweise sein: • Unterhaltsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, • Anspruch auf Wohngeld/Lastenzuschuss, zu beantragen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung, • Anspruch auf Kindergeld/Kinderzuschlag, zu beantragen bei der Familienkasse, • Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, zu beantragen beim Jugendamt, • Anspruch auf Arbeitslosengeld, zu beantragen bei Ihrer Agentur für Arbeit, • Anspruch auf (ausländische) Renten, • Anspruch auf Elterngeld/Mutterschaftsgeld, • Anspruch auf Ausbildungsförderung oder • Anspruch auf Krankengeld.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-algii-antrag_ba013180.pdf
Somit dürfte dich das Jobcenter auffordern den Abzweigungsantrag zu stellen, sofern deine Eltern das Kindergeld nicht freiwillig rausrücken.
Hätte ich nicht schon eine andere Antwort als beste gekennzeichnet würde ich das jetzt bei deiner tun. Dickes Dankeschön. Ich dachte schon hier bekommt keine vernfütigen antworten mehr. :) liebe Grüße
Der Anspruch auf Kindergeld kann im Normalfall längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen und nicht nur bis 21, man muss dann z.B.nur in Ausbildung sein oder ausbildungssuchend gemeldet sein.
Kindergeld wäre dann auf deinen Bedarf anzurechnen, wenn Du das entweder von deinen Eltern dann bekommst oder direkt von der Familienkasse.
Wenn es dir die Eltern überweisen würden, dann müssten sie unbedingt darauf achten, dass sie dir das in dem Monat überweisen, in dem es die Eltern von der Familienkasse auf ihr Konto bekommen.
Sonst würde es als ihr Einkommen mindernd auf den Bedarf der BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Deine Eltern sind in erster Linie für deinen Lebensunterhalt verantwortlich. Dazu gehören auch die Kosten der Unterkunft. Wenn du vom Jobcenter unterstützt wirst, sind deine Eltern offensichtlich nicht leistungsfähig. Dann wird aber das Jobcenter von dir verlangen, wenigstens das Kindergeld in voller Höhe von deinen Eltern einzufordern. Und das ist dann natürlich für dich anrechenbares Einkommen.
Aber keine wirklich zutreffende.
ich habe damit ja auch nicht behauptet, dass man beim JobCenter für ihn eine Wohnung bereit hält.
Was trifft denn deiner Meinung nach zu?
Kindergeld gibt es nach meiner Kenntnis nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und danach nur, wenn das Kind in Ausbildung bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Deiner Beschreibung zufolge sollten Deine Eltern für Dich aktuell kein Kindergeld mehr bekommen, und insofern hätte sich auch Deine Frage erledigt.
welche ich vorerst vom zuständigen Amt bezahlen lassen würde
Wohlwollender Gedanke :) Das funktioniert aber nur, wenn das "Amt mitspielt".
Da Du noch keine 25 Jahre alt bist, würde das Jobcenter Dir eine eigene Wohnung nur in Härtefällen finanzieren.
Aus Deiner Fragebeschreibung kann ich jedoch keinen Härtefall herauslesen.
Sorry, aber das war eine Fragestellung mit dem berühmten "Iks" ...
Sorry, aber was meinst du mit Iks?
Nach welchem Buchstaben klingt es?
"Fragestellung mit dem berühmten "Iks"" spielt auf den "Satz mit X" an ...
wieso sollten deine Eltern Kindergeld bekommen, du bist weder in Arbeit, noch Ausbildungssuchend gemeldet. was treibst den ganzen Tag?
du willst ne eigene Bude, wenn DIE dir deine Eltern bezahlen .... ALG2 gibt´s nicht, da die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, bis Abschluss Ausbildung oder Studium
mehr gibt deine Frage nicht her
Danke, wenigstens eine vernünftige Antwort.