Jobcenter (Inkasso Service) droht mit Kontopfändung und Zwangsvollstreckung, obwohl Widerspruchsverfahren besteht, was nun tun?
Hallo liebe Community.
Ich befinde mich aktuell in einem Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Aktuell bin ich berufstätig bzw. gehe seit fast 2 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nach. Davor war ich allerdings beim Jobcenter gemeldet, da ich arbeitssuchend war. Dementsprechend erhielt ich ALG 1. Als ich die Beschäftigung angefangen habe, hatte ich eine Überzahlung gehabt, welche ich wieder beglichen habe. Dafür gab mir das Jobcenter einen Bescheid, wie viel ich zurückzahlen musste, was ich daraufhin tat. Ein paar Monate danach erhielt ich wieder Post vom Jobcenter, dass noch eine Überzahlung für KdU (Unterkunft/Heizung) fällig sei. Dies hatte ich allerdings schon bezahlt gehabt. Mit diesem Brief ging ich zum Rechtsantwalt, welcher ein Widerspruch dort hingeschickt hatte. Eine zeitlang (fast 5 Monate nach dem ersten Brief) kam nichts, bis das Jobcenter Inkasso Service Recklinghausen einen Brief mir zukommen ließ. Diesmal mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR zusätzlich. Damit bin ich wieder zum Rechtsanwalt hingegangen, welcher Widerspruch darauf eingelegt hat. Nun sind seitdem fast 2 Monate vergangen und jetzt ist ein erneuter Brief von Jobcenter Inkasso Service mir zugestellt worden. Und zwar dass ich immer noch nicht meinen fälligen Betrag gezahlt habe. Zudem teilen sie mit, dass wenn ich bis zum Tag-X nicht das Geld überweise, dann wird eine Kontopfändung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet. Mein Anwalt befindet sich zurzeit im Urlaub. Die Widersprüche wurden vom Jobcenter auch nie abgelehnt.
Sollte ich lieber den Kürzeren ziehen und das Geld überweisen, damit keine Kontopfändung mir ereilt. Schließlich ist dies existenzvernichtend, wenn das gesamte Guthaben auf dem Konto eingezogen wird. Anscheinend reagiert das Jobcenter auf die Schreiben meines Anwaltes nicht.
5 Antworten
dein anwalt ist nicht der hellste oder? dem ist so völlig egal wie lange das verfahren dauert und nimmt dir einfach nur die kohle ab. wie oft hast du beim anwalt getreten, damit der sich bewegt u. auf das jc druck ausübt?
das jc verschickt erstattungsbescheide und darauf steht immer dass man sich an den inkasso wenden soll um mit denen gesonderte sachen abzusprechen. dabei kann es nicht nur um ratenzahlungen gehen, sondern auch so wie in deinem beispiel um ratenzahlungen.
widersprüche haben keine aufschiebende wirkung. somit ist die mahnung berechtigt. als nächstes folgt die pfändung. wie wäre es also wenn du mit den herrschaften einfach mal kommunizierst?
Dies hatte ich allerdings schon bezahlt gehabt.
Darüber musst Du doch Nachweise haben - Du wirst das doch nicht bar bezahlt haben. Du hättest eigentlich gar keinen Anwalt gebraucht.
Kopiere diese Nachweise und schicke sie per Einschreiben ans JC UND an den Inkassoservice.
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Ich empfehle mal eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter. Hier scheint einiges schief gelaufen zu sein. Gerade körperliche Präsenz und räumliche Nähe macht Eindruck und vor allem Druck. Nicht abwimmeln lassen..
Du hast das Recht auf einen form- und fristgerechten Widerspruch auch eine Entscheidung mit entsprechender Begründung zu erhalten. Du kannst schließlich nachweisen, dass sämtliche Widersprüche form- und fristgerecht von dir (bzw. deinem Anwalt) eingereicht wurden.
Wenn der Mitarbeiter im Jobcenter nicht spurt, dann verlange den Gruppenleiter, den Abteilungsleiter oder, wenn nötig, den Behördenleiter. Ich würde auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Untätigkeit drohen. Das kommt gar nicht gut in der Personalakte.. Und das wird an Behörden durchaus ernst genommen, auch wenn da immer behauptet wird, dass dann ja die 3 F's angewendet werden(formlos, fristlos, fruchtlos).
Bei einem Regress handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Behördliches Handeln muss u. a. geeignet und angemessen sein um den Erfolg herbeizuführen, vor allem muss eine gesetzliche Grundlage bestehen. Sollte dein Konto gepfändet werden, würde ich direkt beim Vollstreckungsgericht an der Rechtsantragstelle vorsprechen um gegen die Pfändung mittels einstweiliger Verfügung vorzugehen.
Kommunikation schwierig, da das Inkassoteam nicht auf Einschreibebriefe reagiert und bei Anrufen Fristen setzt die sie nicht einhalten
Widerspruchsverfahren hat KEINE aufschiebende Wirkung. Du tust gut daran, Geld das du angeblich zu Unrecht erhalten hast NICHT auszugeben.