Bedarfsgemeinschaft auf Probe? Mit gemeinsamen kind?
Hallo ihr lieben, ich wollte gerne um Rat bitten.
ich und der Vater meines Sohnes haben beschlossen zusammenzuziehen ( auf Probe, ich bekomme harz4)
in der letzten Zeit sind wir uns nah durch unser Kind gekommen und möchten nun das erste mal zusammenziehen ( ich zu ihm)
nur leider würde das gehen WENN sein Einkommen dazu nicht berechnet wird, denn das möchte er nicht, da er mir und unserem Sohn schon den Unterhalt zählt und auch andere Schulden hat was er ab zahlen muss. ( was ja Jobcenter egal ist)
Kann man da ein probejahr beantragen beim Jobcenter? Auch mit einem gemeinsamen Kind?
Danke im Voraus für die Hilfe.
3 Antworten
Da gibt es nichts auf Probe, sobald er bei dir einzieht musst du das dem Jobcenter melden, dann bildet ihr durch das gemeinsame Kind automatisch eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) , dann wird sein Einkommen nach Berücksichtigung seiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zunächst auf seinen und das nicht mehr benötigte anrechenbare Einkommen was er zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt auf deinen und den Bedarf des Kindes angerechnet.
Es sinkt dann nicht nur deine Regelleistung für den Lebensunterhalt von 424 € auf 382 €, sondern es entfällt auch dein Alleinerziehenden Mehrbedarf, diese 382 € gelten dann auch für ihn.
Die Pflicht für den Barunterhalt entfällt dann, den muss er nur wieder zahlen wenn er nicht mehr in deinem Haushalt lebt und leistungsfähig ist.
Das geht nicht. Mit gemeinsamem Kind seid Ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.
Und wenn Ihr heiratet, kommt Ihr vlt. ganz weg vom JC.
Die gibt es nicht.
Nein, das geht nur, wenn keine Kinder im Haushalt leben.
Wahrscheinlich gibt es da auch keine anderen Möglichkeiten?