Hartz 4 Kostgeld Geldwerter Vorteil?
Hallo, unser zur Bedarfsgemeinschaft gehörender Sohn hat eine Kochlehre begonnen. Dort erhält er als Geldwerten Vorteil (also nur zur steuerlichen Berechnung) Kostgeld, das aber gleich auch wieder abgezogen wird. Das Jobcenter rechnet ihm das aber als Einkommen an und kürzt entsprechend, obwohl das ja kein Geldzufluß ist. Das kann man ja auf der Lohnabrechnung nachvollziehen. Ist das korrekt? Ich habe jedenfalls ersteinmal Widerspruchspruch eingelegt. Kann mir jemand was dazu sagen?
4 Antworten
Für dieses "Kostgeld" wird er in einem gastronomischen Betrieb ja auch tatsächlich verköstigt.
Das verringert also seinen Bedarf an Lebensmitteln.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verpflegung-nicht-anrechenbar-361751.php
Welcher Betrag wird als Kostgeld "bezahlt" ? Und wieviel davon verrechnet das JC ? Wie alt ist Dein Sohn ?
Wenn er dafür auch etwas bekommt ( Verpflegung ) dann ist das natürlich auch Einkommen und wird dementsprechend auf seinen Bedarf angerechnet,er bekommt Kostgeld für seine Verpflegung abgezogen,dass gehört aber zur Brutto Vergütung dazu,dafür bekommt er ja aber einen Gegenwert,es muss also kein Geldzufluss sein um als Einkommen zu gelten !
ja das ist korrekt, gehört angerechnet. er bekommt dafür den von dir erwähnten geldwerten vorteil von verköstigung. somit fällt bspweise zuhause kein kostenfaktor in der hinsicht mehr an.