als wg zusammenziehen?

4 Antworten

Ihr wäret ab dem ersten Tag eine gemeinsame BG. Das Problem ist das gemeinsame Kind - deshalb wird euch sofort eine "Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft" unterstellt ( § 7 Abs. 3a SGB II ) http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7.html

Rein theoretisch könntet ihr zwar den Gegenbeweis antreten, daß ihr das nicht seid. Aber erstens ist das so gut wie unmöglich und zweitens widerspricht ein derartiger Sachverhalt jeglichem gesunden Menschenverstand und Lebenserfahrung.

VirtualSelf  02.06.2012, 16:30

@skyfly

DH

Im vorliegenden Fall wird es das Jobcenter m.E. unter allen Umständen - eidesstattliche Erklärung, Kontentreennung, angeblich neue Partner - auf einen Prozess ankommen lassen.

Und vor Gericht werden sie m.E. leichtes Spiel haben, da es in der Tat nicht der Lebenswirklichkeit entspräche - ein Begriff der bei der BG-Beurteilung eine deutliche Rolle spielt -, dass sie keine BG sind.

Allein die Aussage, man glaube, dass es am Besten für den Jungen ist, wird absurd, wenn man bedenkt, dass er hautnah mitbekommt, wie Mama und Papa mit ihm Fremden rummachen.

nickse28 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 15:50

warum widerspricht das jeglichem gesundem menschenverstand? wir verstehen uns alle gut keiner hat was zu nörgeln selbst unsere partner nicht und solange es dem kind gut geht sollte das eigentlich kein problem sein

skyfly71  02.06.2012, 15:54
@nickse28

Ich persönlich habe jedenfalls noch nie von einem Paar mit gemeinsamen Kind gehört, das NACH einer Trennung wieder zusammen zieht, ohne eine Liebesbeziehung zu haben. Und ich habe viel mit Menschen zu tun. Ich stelle das ja gar nicht in Abrede, ist halt nur extrem ungewöhnlich und damit entsprechend glaubwürdig.

skyfly71  02.06.2012, 15:54
@nickse28

Ich persönlich habe jedenfalls noch nie von einem Paar mit gemeinsamen Kind gehört, das NACH einer Trennung wieder zusammen zieht, ohne eine Liebesbeziehung zu haben. Und ich habe viel mit Menschen zu tun. Ich stelle das ja gar nicht in Abrede, ist halt nur extrem ungewöhnlich und damit entsprechend glaubwürdig.

nickse28 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 16:00
@skyfly71

ich weiss das kling total dämlich aber so ist es nuneinmal es mus auch ungewöhnliches geben :-)

sonnig0815  02.06.2012, 16:00
@skyfly71

Sag mal WO lebst Du denn? Hinter dem Mond? Ich kenne sogar 3 Fälle die noch in gemeinsamen Immobilien/Wohnungen wohnen. Kein Problem. Und was die Arge angeht... Nicht immer gleich aufgeben! Es gibt viele Fälle bei denen solche WG´s durchgingen! Völliger Quatsch das nicht zu versuchen!

skyfly71  02.06.2012, 16:06
@sonnig0815

Ich kenne auch Fälle, die NOCH zusammen leben. Aber keinen einzigen, wo ein paar WIEDER zusammen gezogen ist.

Ich versuche Dir mal eine ANTWORT auf Deine Frage zu geben und keine Stellungnahme zu Deinem Privatleben....

Es ist in der Tat schwierig mit einem gemeinsamen Kind als WG durchzukommen, aber es ist ein Versuch wert.

Verfasst beide ein Schreiben in dem ihr die Situation schildert und schliesst dabei den sogenannten Einstandswillen aus. (Beispiele für solche Schreiben gibt es im Netz)

Ihr müsst ALLE Kosten trennen, keine Zugriffe auf das Konto des Partners, keine gemeinsame Kostenübernahme von Strom/Telefon usw. Ist zwar in WG´s oft so, dass er eine "das" übernimmt und der andere "das". Gefällt der Arge aber gar nicht.

Wenn ihr das WOLLT könnt ihr auch einen Hausbesuch dulden (den wird es wahrscheinlich sowieso geben) und zeigen, dass ihr getrennte Zimmer habt usw. "Wenn ihr wirklich eine WG seid, müsst ihr ja nichts verstecken".... Zumindest sagen das andere... Ich würde den Aussendienst prinzipiell nicht in meine Wohnung lassen, da meiner Meinung nach ein Hausbesuch nicht geeignet ist eine BG oder WG nachzuweisen. Aber das müsst IHR entscheiden.

Wartet ab was passiert wenn ihr Eure Schilderung und die ABLEHNUNG des Einstandswillen abgegeben habt. Wenn das nicht wirkt (wovon ich ausgehe), müsst ihr euch eben einen Anwalt nehmen und Eure Rechte einklagen. Es gibt ja auch Zeugen(die neuen Partner) die eure Angaben bestätigen. Das ist schon mal gut!

Wichtig ist auch dass ihr weder die Anlage** VE noch HG** ausfüllt. Sobald ihr das tut habt ihr verloren.... Die werden Euch sofort mitgegeben wenn ihr die neue Wohnsituation bekanntgebt. VORSICHT!

Hoffe ich hab nix vergessen... Drück Euch die Daumen, dass ihr euer RECHT bekommt.

nickse28 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 16:05

Ich danke dir für deine antwort und für ds daumen drücken!!!!!

Ich glaube das es für euer Kind, wenn es älter ist, besser wäre, wenn da ein sauberer schnitt ist und es nicht mit ansehen muss, wie ihr zusammenlebt und nix zusammen macht !!!

nickse28 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 15:45

wir machen ja was zusammen z.b. iste es uns wichtig so wie wir können gemeinsam abend zu essen und am we machen wir meist auch was zusammen selbst mit unseren neuen partnern unser kind ist schon 10 und findet das in ordnung es geht halt darum das wir zusammen ziehen wollen damit er weiss das wir immer für ihn da sind

Trottelfurz  03.11.2012, 18:28
@nickse28

Dann wäre das wahrscheinlich eine gute möglichkeit

Wenn ihr euch nicht anzickt ist das ne suoer idee. Und eifersüchtig kann ja auch niemand sein ihr habt ja eh beide einen neuen partner.

nickse28 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 15:46

das ist es auch bloss i weiss net ob die arge uns nen strich dagegen macht weil er arbeiten geht und i nur ne 400 euro stelle hab denn ich möchte nicht von ihm abhängig sein was das finanzielle betrifft