hartz4-kind-freund-zusammenziehen-er hat ein einkommen
Hallo .. ich suche hier antworten auf meine fragen.. also ich bin alleinerziehende mama bekomme 820 hartz4, mein freund verdient 1300 monatlich. jetzt die frage wir wollen englich zusammenziehen nach den 3 jahren. wie muss ich den vorgehen zuerst . und wird mir mein hartz4 gestrichen?
Danke im vorraus
5 Antworten
ihr werdet gemeinsam veranlagt als bedarfsgemeinschaft. sein bedarfsüberdeckendes einkommen wird dem gesamtbedarf gegengerechnet. somit bekommst du zwar noch vielleicht einen kleinen betrag alg 2 aber viel wird es nicht sein.
Großschreibung! sieht echt besser aus in Deutschland!
Du musst eine Änderungsmitteilung ans Amt schicken mit dem Verdienst deines Freundes, dann wird alles neu berechnet. Ob Dir noch was zusteht und wieviel musst Du dann beim JC erfragen
also ich bin alleinerziehende mama
Falls es Euer gemeinsames Kind ist, bildet Ihr bei Zusammenzug automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.
Falls Ihr kein gemeinsames Kind habt, ist es allein Eure Entscheidung, wie Ihr Euer finanzielles Zusammenlebn gestaltet - und (nur!) vom Finanziellen ist abhängig, ob Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid (und gemeinsam berechnet werdet) - oder ob Ihr finanziell im Sinne einer WG zusammenwohnt ; in dem Fall käme dein Freund nur bei den Unterkunftskosten ins Spiel (an denen er sich beteiligen muss) : http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konstellation-wohngemeinschaft-oder-lebensgemeinschaft#answer58095198
Wer verbreitet solche Illusionen? Eine Wohngemeinschaft würde voraussetzen: 1.) 2 Schlafzimmer
Nicht verstanden, oder gar nicht gelesen..oder nur grob überflogen und wesentliche Punkte übersehen ("finanziell im Sinne einer" steht da nicht ohne Grund) .. - so oder so: Müßig, auf so einen Kommentar näher einzugehen.
Stimmt, auf manchen Schwachfug ist es wirklich müßig einzugehen.
Hier ist der Auszug aus dem SGB der einzig und alleine zählt. Der Rest ist Geblubber:
Richtig - bei Unverheirateten ohne gemeinsames Kind ist einzig und allein die Frage relevant "betreiben sie den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam" oder nicht... siehste, das weiss auch die BA :) Und nichts Anderes wurde hier erläutert (was auch immer du da gelesen/ missverstanden haben magst ^^). Wie die Fragestellerin und ihr Freund ihr finanzielles Zusammenwohnen dann ab Zusammenzug gestalten werden, wissen wir nicht - darüber war hier nichts zu lesen. Falls sie sich nur die Unterkunftskosten teilen und "wie in Wohngemeinschaften üblich lediglich Grundnahrungsmittel und Sanitärartikel gemeinsam gekauft werden"( Bundessozialgericht) , aber ansonsten ihre Finanzen getrennt halten, leben sie nicht in Bedarfsgemeinschaft zusammen . Wirtschaften sie aber gemeinsam, bilden sie eine BG und sein Einkommen wird mitberücksichtigt. Dafür braucht man keine Rechtsberatung.
Wenn Ihr zusammen zieht gilt dies als Bedarfsgemeinschaft. Dies heißt sein Einkommen wird auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Da er mit 1.300 € den Bedarf weit über ALG II hinaus abdeckt, wirst Du aus ALG II rausfallen.
Du/Ihr habt dann die Möglichkeit Wohngeld und ggf. Kindergeldzuschlag zu beantragen. Ich habe die genauen Zahlen für die Grenzen nicht, vermute aber Wohngeld wird es geben, Kindergeldzuschlag möglicherweise auch. Dir muss aber klar sein dass dies keinesfalls 820 € betragen wird. Ich denke eher um die 300 € herum.
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-rechner-arbeitslosengeld-ii-rechner-2012.html
Damit kannst Du selbst ausrechnen, ob Euch noch was zusteht.
Wer verbreitet solche Illusionen?
Eine Wohngemeinschaft würde voraussetzen:
1.) 2 Schlafzimmer 2.) Getrennte Versorgung, also keine gemeinsamen Einkäufe 3.) Getrennte Lebenswege 4.) Ihr Freund darf in diesem Falle nicht, never ever, irgendwelche Kosten für das Kind oder Sie übernehmen. Zahlt er eine Rechnung (z. B. I-Net, Versicherung oder Telefon) begeht SIE Sozialbetrug.
Der gesamte Rest sind lediglich Spitzfindigkeiten. Leben Beide in einer normalen deutschen Großstadt wird es früher odert später auffliegen. Dafür sorgt schon der dämliche Nachbar. Wir sind in einem Land in dem annonyme Denunziation der Standard ist, nicht die Ausnahme.
Im Zweifel empfehle ich Ihr hier Rechtsberatung. Ein Anwalt für Sozialrecht wird sie entsprechend aufklären.