Bedarf es in Bayern einer Genehmigung für eine Änderung der Gründstückszufahrt?
Wir wohnen an einem Eckgrundstück an welchem zwei Strassen anliegen. Die erste ist die Dorfstraße und 90° daneben ist die "Privatstraße" an welcher wir vor Jahren ein Fünftel erworben haben. (Grundstücksübertragung wir stehen auch im Grundbuch ohne irgendwelche Einschränkungen) Diese Privatstrasse gehört also zu einem Fünftel uns. Nun plane ich die Einfahrt von der Dorfstrasse zur Privatstraße zu verlegen. Es macht sich Unmut unter den Anwohnern der Privatstrasse breit weil es angeblich nicht erlaubt ist, seine Einfahrt in eine Straße zu verlegen die anders heißt?!? Binsenweißheit?!?! Durch die Inanspruchnahme der Nutzung meines Anteils der Straße können nun zwei Autos nicht mehr an meinem Grundstücksrand auf der Privatstrasse parken. Dies ist möglicherweise ein Problem für irgendeinen Anwohner der gerade gegen mich wettert. Gibt es eine rechtliche Grundlage gegen meine Pläne vorzugehen? Es werden keine baulichen Maßnahmen außer Graben und ebenerdig Pflastern vorgenommen.
2 Antworten
Ich glaube du musst das nur mit der Gemeinde absprechen aber wenn es zu einem Fünftel dir gehört,sollte es kein problem sein. Du musst es nur selbst bezahlen. Die Gemeinde muss das aber in Karten usw. Ändern deswegen musst du es mit der Geimeinde absprechen.
Das ist eine Bauliche Maßnahme und dafür braucht du eine Genehmigung. Ich würde dir empfehlen es nicht ohne zu machen dann gibt es Strafe und du mußt alles wieder zurückbauen vom Ärger abgesehen. Mache dich mal beim Bauamt schlau vielleicht es es ja möglich einfach eine Genehmigung zu bekommen.