Parken verboten? Wo gibts Auskunft?
Hoffentlich habt ihr alle einen schöneren morgen als ich! Denn der Nachbar meines Freundes klingelte das Haus um 9 wach und mich anzuweisen mein auto zu entfernen. Hiermit sind wir schon beim Problem.
Zuerst mal zur Parksituation:
Es handelt sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich. Die Straße ist grau gepflastert. Die Bürgersteige werden durch rote Steine und kleine, graue Bordsteine von der Straße abgehoben. Diese sind aber zu schmal um dort zu parken. Deshalb befinden sich in der Mitte der Fahrbahn Verkehrsinseln, zwischen denen sich abwechselnd grau und rot gepflasterte Flächen befinden, auf denen wir parken. Auch durch graue Bordsteine abgegrenzt.
Der besagt Nachbar ,der hier Aufgrund seiner Position als Vermieter viel zu sagen hat, verbietet uns allen auf einer dieser rot gepflasterten Flächen zu parken, weil er seinen Wohnwagen und seine 3 Autos dann nicht so gut raus fahren könne. Dort könnten normalerweise 2-3 Autos parken. (Meiner Beobachtung nach kann er einfach nicht fahren und benutzt doppelt so viel Fläche, wie er eigentlich bräuchte. Und trotzdem hat er die Parkfläche, auf der mein Auto ursprünglich stand, nicht befahren.)
Dieses mal hat er mich angewiesen mein Auto zu entfernen und in Zukunft nicht wieder dort abzustellen. (Obwohl sonst oft keine andere Parkfläche frei ist)
Allerdings erklärte die Polizei, die hier mal wegen eines Verkehrsunfalls tätig war, der auf genau dieser roten Fläche zustande kam, dass das parken auf dieser Fläche so vorgesehen ist.
Hier nun die Frage:
Wo kann ich herausfinden (Notfalls schriftlich) wie die Parksituation hier geregelt ist? Ich möchte gegenüber einem Vermieter schon handfeste beweise haben, da es zwischen anderen Anwohnern/Mietern und diesem Vermieter immer wieder zur Diskussion um diese (Park-)Fläche kommt.
Hier sieht man oben rechts die Einfahrt des Herren und in der Mitte die besagten (Park-)Flächen.
9 Antworten
Wo kann ich herausfinden (Notfalls schriftlich) wie die Parksituation hier geregelt ist?
Findest Du in der StVO Anlage 3 zu Zeichen 325.1 (5):
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Es handelt sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich.
...zudem dies keine Spielstraße ist, da dürfte nach der genauestes Zutreffen auf Spielstraße gar kein Kfz einfahren.
Wenn wir jetzt wüßten, was der FS als verkehrsberuhigten Bereich bezeichnet...
...wahrscheinlich das was geschrieben ist, darauf antworten normal denkende Menschen 🙄
Was soll dein unsinniger Beitrag nun ?
Ich meinte Tatsächlich eine Straße die durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist, auf dem Kinder spielen.
Nun, also die Polizei oder (am besten) das Ordnungsamt kann dich hier informieren. Bedenke aber eines; egal wo es im Straßenverkehr ist, ob Autobahn oder verkehrsberuhigter Bereich; wenn andere beim Ein- und Ausfahren behindert werden, musst du dein Auto auf jeden Fall wegfahren oder zumindest so weit aus dem Gefahrenbereich wegfahren, dass andere Menschen rangieren können.
Wenn es allein an den schlechten "Fahrkünsten" deines Vermieters liegt, kannst du ihm auch 30 Meter Raum lassen und er wird nicht rauskommen, weil er eben nicht fahren kann.
Ich schlage vor, du machst mit deinem Handy drei bis vier Fotos von jeder Straßenseite (damit das Ordnungsamt sich ein Bild davon machen kann) und klärst die Sache direkt im Rathaus. Gut wäre natürlich, wenn dir das Ordnungsamt eine Park-Erlaubnis als Schriftstück aushändigen kann, um deinem Vermieter zu zeigen, dass du im Recht bist und auch in Zukunft dort ungestört parken darfst.
Lass Dir das vom Ordnungsamt schriftlich geben, was die Polizei schon mal gesagt hat.
Man kann anhand des Bildes schwer einschätzen, wie weit die Ausfahrt des Herrn von Deinem Auto entfernt ist (das ist doch der rote Weg?). M. E. stehst Du ja nicht direkt gegenüber.
Wenn dort Parkflächen vorgesehen sind, hat Dein Nachbar Pech gehabt....
Anhand des Bildes vermute ich aber, dass die Pflasterer vergessen haben, die Zufahrt anders zu pflastern und somit der Eindruck entsteht, es handele sich um eine durchgehende Parkfläche...
Ggf. muss das Ordnungsamt das nachträglich korrigieren lassen...
Geh mal zum Ordnungsamt, die sind die 1. Anlaufstelle für ruhenden Verkehr.
In der Frage steht doch nichts von Spielstraße?