Hallo!
WIr haben ein Haus gekauft über dessen Grundstück ein Weg verläuft. Über diesen Weg fährt der Nachbar zu seiner Garage. Wir möchten den Gartenteil jetzt aber als Garten nutzen und somit die Durchfahrt dichtmachen. Der Nachbar käme damit nicht mehr zu seiner Garage. Gibts da ein Gewohnheitsrecht?
Fakten:
- im Grundbuch ist nix eingetragen
- Der Nachbar hat auf der Südseite (Hanggrundstück!) über 30 Meter Breite Anschluß an eine öffentliche und mit Autos befahrbare Straße.
- Hauseingang und Garage sind aber Nordseitig, dh oben am Hang
- Parkplätze sind in 30 Meter Umkreis genügend vorhanden (öffentliche Straße)
- es gibt noch weitere Alternativwege, allerdings derzeit nicht mit Auto befahrbar.
- Es geht eigentlich nur um Bequemlichkeit und Kosten: unser Grundstück hat den Zugang zur Straße im Süden: die Garage steht im Hang und es führt eine Treppe mit 66 Stufen hoch zu Haus. Es ist also nicht unmöglich, aber teuer und unbequem für den Nachbarn, es ebenso zu machen, er MUSS nicht über unser Grundstück.
Ich frage deshalb, weil der Nachbar ziemlich unverschämt droht, wenn unser Besuch auf seinem Grundstück wenden will (es ist nunmal eine Sackgasse dieser Privatweg), aber er fährt munter drüber ohne zu bedenken daß er über fremdes Land fährt. Er darf zwar gern noch durch solang der Garten nicht umgestaltet wird, aber ich würd dann Tore aufstellen und ein Schild ("Privatgrundstück - Durchfahrt verboten") um den regen Verkehr etwas einzudämmen - momentan fährt ja jeder der zu seinem Haus will über unser Grundstück (3 Autos der Bewohner, Besucher, Lieferanten, Handwerker, Post, einfach alle).
Also Frage: kann ich dort Tore aufstellen oder gibts da sowas wie ein Gewohnheitsrecht? Sind seit 1 Monat eingetragene Eigentümer.