Wie Nutzung Freisitz im Mietvertrag regeln?
Hallo,
wir vermieten in unser eigen bewohntes Haus die separate Einliegerwohnung.
Wir haben einen kleinen Freisitz (es kann dort kleiner Gartentisch mit 2 Stühlen ca hingestellt werden) auf unserem Grundstück nähe der Zuwegung/Stellplatz der Einliegerwohnung gepflastert.
Diesen Freisitz werden wir nicht nutzen (wir haben unseren eigenen großen Garten mit Terasse etc), wir haben Ihn für den Mieter (da er sonst keine Möglichkeit hat zum verweilen) hergestellt.
Wir möchten jedoch diesen Freisitz nicht mitvermieten. Der Mieter darf sofern er möchte ihn nutzen. Wir möchten jedoch das der Mieter dort nichts umdekoriert, baut etc (es ist wirklich nur zum verweilen wie Grillen, ausruhen, sonnen o.ä. gedacht) und das er die Fläche sauber hält sowie die Zuwegung und den Stellplatz.
Es kann halt auch mal sein, dass unsere Kinder dort rum laufen/spielen (da die Fläche und die Zuwegung/Stellplatz direkt am Landwirtschaftlichen Weg verlaufen (da spielen bzw sind auch öfters andere Kinder) ist also alles offen gehalten nicht eingrenzt oder so. Wir möchten halt nicht, das der Mieter auf die Idee kommt sich zu beschweren und irgendwelche Rechte ausübt/herleitet, das dort mal Kinder egal ob unsere oder andere rumlaufen/spielen.
Wie können wir dies am besten regeln - sollte diese Duldung im Mitvertrag fixiert werden und wenn ja wie sollte dies am besten formuliert werden, oder lieber nicht fixieren sondern einfach nur mündlich die Nutzung erlaubern und somit dulden lassen?
In unserem Standard-Mietvertrag gibt es nur ein Punkt wo Garten(-teil) (mitvermietet oder genutzt werden mit Pflichten etc., aber es ist ja kein Garten bei uns sondern wirklich nur eine kleine gepflasterte Fläche.
Danke für eure Tipps.
3 Antworten
Du kannst jederzeit handschriftlich Ergänzungen machen. In der Form wie du dir die Nutzung vorstellst und verbundene Pflichten wie z.B,. die Sauberhaltung einbinden.
Veinbarung zur Nutzung einer Außenfläche auf dem Grundstück......:
Der Mieter darf im Wege der einstweiligen Duldung den ihm zugewiesenen gepflasterten Terrassenbereich zum Verweilen, wie sowie Grillen, Ausruhen, Sonnen o.ä. nutzen.
Die Fläche sowie die Zuwegung und den ihm zugewiesenen Stellplatz hält der Mieter auf seine Kosten sauber.
Die Umdekoration des vorhandenen Zustands oder Baumaßnahmen aller Art sind dem Mieter nicht gestattet; im Übrigen ist diese Duldung für den Vermieter gegenüber dem Mieter jederzeit ersatzlos und ohne Begründung widerrufbar.
Diese Duldungsvereinbarung erfolgt losgelöst von dem mit dem Mieter bestehenden Wohnraummietvertrag.
Ort, Datum
Vermieter Mieter
Schreib in den MIetvetrag, dass dieser Freisitz nicht zur Miete gehört, allerdings vom Mieter bis auf Widerruf, genutzt werden darf.