Grund- und Bodenverzeichnis?
Durch eine Zwangsversteigerung hat meine Tante ihr landwirtschaftliches Grundstück mit Privathaus verloren. Es ging um eine Erbstreitigkeit mit zwei weiteren Miterben, die nicht ausgezahlt werden konnten. Nun wird sie vom FA aufgefordert, für die Erbengemeinschaft eine eine Steuererklärung abzugeben, in der der Wert dieser landwirtschaftlich genutzten Fläche anzugeben ist. Woher bekommt sie das Grund- und Bodenverzeichnis? Ein Steuerberater meinte, vom zuständigen FA selbst. Anrufe dort laufen leider in Leere. Kann sie einfach dort vorsprechen und dieses Verzeichnis sofort verlangen? Wirklich hilfsbereit waren die Mitarbeiter im FA/Sprechstunde nicht. Vier Leute gefragt und vier verschiedene Antworten. Wer kann mir/ uns da einen Tipp geben oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? (Meine Tante lebt in Niedersachsen). Vielen Dank schon einmal!
3 Antworten
Das Grund- und Bodenverzeichnis erstellt der Steuerberater. Es wird zur Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte (nämlich Grund und Boden) benötigt.
Grundlage für die Wertermittlung sind Katasterunterlagen (Katasteramt des Kreises oder der Stadt) und/oder Grundbuchauszüge (in der Regel erhält man diese beim Amtsgericht).
Die Bodenwerte (Nutzbarkeit und Marktpreis für landschaftliche Flächen) können eventuell beim zuständigen Landwirtschaftsamt erfragt werden.
gemeint wird der Verkehrswert sein, der kann ermittelt werden. http://www.immonet.de/service/verkehrswertermittlung.html
Grund und Bodenverzeichnis, das müsste die Flurkarte sein
Für Grundstückssachen ist das Katasteramt, oder auch Vermessungsbehörde genannt, zuständig. Die gibt es auf kommunaler und auf Landesebene.
Vielleicht helfen diese Seiten ja weiter.
http://www.gll.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=10643&article_id=50442&_psmand=34