Grund- und Bodenverzeichnis?

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Das Grund- und Bodenverzeichnis erstellt der Steuerberater. Es wird zur Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte (nämlich Grund und Boden) benötigt. 

Grundlage für die Wertermittlung sind Katasterunterlagen (Katasteramt des Kreises oder der Stadt) und/oder Grundbuchauszüge (in der Regel erhält man diese beim Amtsgericht). 

Die Bodenwerte (Nutzbarkeit und Marktpreis für landschaftliche Flächen) können eventuell beim zuständigen Landwirtschaftsamt erfragt werden.