Beantragung eines Führungszeugnisses = dienstlich angeordneter Termin?
Hi,
bin erst seit knapp 2 Wochen im Unternehmen und möchte der Personalabteilung nicht gleich auf den Sack gehen, deshalb eine Frage an euch: die Personalabteilung forderte von mir ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Da Führungszeugnisse persönlich beantragt werden müssen, bin ich da also vorbei, beantragte das bla...
Nun heißt es in meiner Dienstvereinbarung, dass "die Wahrnehmung dienstlich angeordneter Termine" eine Zeitgutschrift nach sich ziehen. Amtliche "Termine für Verfahren, die von den Beschäftigten selbst eingeleitet bzw. verursacht wurden" fall nicht darunter.
Nun ja, der Termin wurde indirekt angeordnet (musste es ja beantragen), aber irgendwie... Hm..?
2 Antworten
Ein dienstlich angeordneter Termin ist eine Dienstreise o.ä. - die Beantragung eines Führungszeugnisses gehört sicher nicht dazu.
Da du erst 2 Wochen in diesem Unternehmen arbeitest, würde ich an deiner Stelle die wenigen Stunden nacharbeiten, als gleich "unangenehm" aufzufallen, weil du diese Zeit gutgeschrieben haben möchtest.
Das ist kein dienstlich angeordneter Termin.
Lehrgänge, Messen, etc würden darunter fallen, aber das Führungszeugnis beantragen gehört nicht dazu. Jeder muss heutzutage ein Führungszeugnis vorlegen, meist noch bevor er irgendwo anfängt.
Du bist erst kurz da, du solltest nicht gleich auffallen, indem du versuchst, Überstunden dafür zu bekommen.