Arbeitslos melden zwischen zwei Stellen
Hallo, ich bin neu hier, wusste nicht genau, wie ich herausfinde, ob die frage so schon einmal gestellt wurde, aber ich habe sie so nirgends gefunden, also seid mir nicht böse, falls es sie doch schon gibt :-)
Ich bin Anfang Juli mit Bestehen der mündlichen Prüfung mit meiner Ausbildung fertig. Mein Chef übernimmt mich nicht, also habe ich mich schon rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und mir wurde gesagt, dass ich wenn ich wirklich arbeitslos werde nach der Ausbildung spätestens am ersten tag der Arbeitslosigkeit mit meinem Personalausweis in die arbeitsagentur kommen muss und mich arbeitslos melden.
Von den wenigen Stellen, die mir das Arbeitsamt vorgeschlagen hat, habe ich keine bekommen. Ich habe mich aber auch noch selbstständig beworben und somit eine Arbeitsstelle ab dem ´01.08. gefunden. Kann ich mich jetzt für die Lücke zwischen den zwei Stellen arbeitslos melden? Soweit ich weiß bekommt man ja in dem ersten Monat in dem man arbeitet auch noch Arbeitslosengeld, weil man ja erst am Ende des Monats das erste Gehalt bekommt.
Also ich denke schon, dass das geht, oder? Weil ich bin da zwischendrin ja wirklich arbeitslos. Nur darf ich dann den neuen Arbeitsvertrag schon vorher unterschreiben, bevor ich dann tatsächlich arbeitslos bin? und muss ich das im Arbeitsamt wenn ich mich arbeitslos melde gleich dazu sagen? oder sagen die dann ich kann mich nicht arbeitslos melden wenn ich schon eine stelle in Aussicht habe?
Würde mich freuen, wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann!
Liebe Grüße
Jenny
3 Antworten
Arbeitslos melden solltest Du Dich in jedem Fall, aber für August wirst Du kein Geld bekommen, da Du da nicht arbeitslos bist. Du bekommst Dein Geld am Monatsende, wie die meisten Arbeitnehmer. Das Arbeitsamt rechnet in Tagessätzen, die werden Dir also sehr genau ausrechnen, für wieviele Tage Du Geld bekommst. Dazu kommt, daß Du ja auch noch anteilig Urlaubsanspruch hast, den werden sie auch abziehen.
hey!
na klar musst du dich arbeitslos melden udn hast auch anspriuch auf arbeitslosengeld bis du deine neue stelle antrittst auch wenn es nur eine woche ist.
wenn du dich dann beim amt meldest mit deinem perso und die ganzen unterlagen ausfüllst, steht auch mit drinn dass du dich verpflichtest schnell möglichst dich um eine arbeitsstelle zu bemühen und das hast du aj hiermit deien bewerbungen auch gemacht. sagst dann deienr beraterin dazu, dass du bereits zum 1.8. eine zusage hast, lässt dich von ihr feiern und fertig.
deinen vertrag für die neue arbeitsstelle kannst du auch schon jetzt unterschreiben, das hat auch keinen einfluss, ausser dass es dir ein sicheres gefühl gibt!
viel erfolg für deinen berufseinstieg!
Dankeschön!!
du solltest dich auf jeden fall arbeitslos melden und kannst gleichzeitig beim arbeitsamt bescheid sagen, dass du ab dem 01.08 wieder eine stelle hast. das ist ja kein geheimnis.
fuer die zwei monate muesstest du normaler weise arbeitslosengeld bekommen. kann aber sein, dass du darauf ein bisschen warten musst.
ich wuerde mich einfach beim arbeitsamt genau erkundigen. du hast ja nichts zu verbergen und jeder ist froh, wenn du wieder arbeit hast.
Ok, cool danke für die schnellen Antworten. Dann werde ich das natürlich tun! :-)
da hab' ich mit dem arbeitsamt schon andere erfahrungen gemacht.
welche denn?
dass ich nach 1 1/2 monaten erst einen zahlung bekommen habe.
warten müsste sie nur, wenn sie nicht alle unterlagen zusammen hat udn vielleicht paar tage bearbeitungszeit, innerhalb einer woche ist es aber locker zu schaffen.